Auszug - Einrichtung von Ortsteilbudgets - Grundsatzbeschluss
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Herr Polster erläutert den Grundsatzbeschluss als eine erste Regelung vorerst. Er fragt, was passiert, wenn eine Übertragung nicht verbrauchter Mittel nach 2022 nötig werden wird. Aus Sicht des FSA empfiehlt er die Annahme des Beschlusses.
Herr Krüger stellt fest, dass die BBH-Leistungen neu aufgenommen wurden und beantragt gleichzeitig die Verteilung der Gesamtstunden nicht nach der Einwohnergröße, sondern paritätisch vorzunehmen (150 Std. geteilt durch 7 OT).
Frau Wähner bezweifelt, dass diese Mittel künftig ausreichend sein werden. Nach Änderung der Kommunalverfassung sollten die Ortsbeiräte entsprechende Maßnahmen planen und den tatsächlichen Stunden-Aufwand des BBH für die örtlichen Feste feststellen. Dazu müssen allerdings Sitzungen dieser Gremien stattfinden, in Brodowin hat es die letzte OB-Sitzung im Januar 2020 gegeben. Die Beschlussfassung über die Verteilung der BBH-Leistungen sollte zurückgestellt werden.
Herr Dr. Engel und Herr R. Riebe stimmen dem Antrag von Herrn Krüger zu. Die beschaffte mobile Bühne wird für den BBH bei der Einrichtung der Dorffeste Erleichterung bringen.
Herr Polster schließt sich dem Antrag von Herrn Krüger an, die Inanspruchnahme des BBH ist in der Vergangenheit auch regelmäßig in der Abrechnung dargestellt worden.
Herr Matthes schlägt vor, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern: “ein Kontingent des BBH in Höhe von insgesamt 150 Stunden soll gleichmäßig auf die Ortsteile verteilt werden.“ Oder „zusätzlich zum finanziellen Budget wird den Ortsteilen für die Durchführung kultureller Veranstaltungen das Gesamtkontingent des BBH in gleichen Anteilen zur Verfügung gestellt.“
Herr Krüger schlägt erneut vor, das Finanzbudget nicht nach EW-Zahlen der OT zu bemessen, sondern sozialverträglicher auf 2 Säulen (Grundbetrag und EW-bemessener Teil) zu stellen.
Frau Wähner hält den vorliegenden Beschlussvorschlag für sozial ungerecht und empfiehlt mit der Beschlussfassung die noch in diesem Jahr geplante Änderung der Kommunalverfassung abzuwarten.
Herr Krüger erinnert an die beantragten Umverteilungen für die örtliche Seniorenarbeit aus dem Kultur- und Heimatfeste-Fonds, die OB durften darüber nicht entscheiden.
Herr Matthes befürwortet die Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses zum jetzigen Zeitpunkt, damit die OB selbständig über die Mittelverwendung in diesem Bereich entscheiden können. Die gemeindliche Hauptsatzung kann weitere Entscheidungsrechte für die OB festlegen.
Herr R. Riebe und Herr Polster beantragen erneut die Zurückweisung der Beschlussvorlage (BV) an die Verwaltung, die Überarbeitung nach Berechnungs-Varianten und die Wiedervorlage in die Sitzungen des FSA und der GV im Mai 2021.
In der Abstimmung darüber wird dem einstimmig gefolgt.
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