Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen an der Ragöser Mühle"

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-041/2021 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen an der Ragöser Mühle"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Dr. Engel erläutert das formale Erfordernis dieses Beschlusses. Auf Wunsch der Eigentümer sollte das Vorhaben aufgegeben werden. Der Entwicklungsausschuss hat dazu nicht beraten.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.11.2016, Beschluss-Nr. CH-077/2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§§ Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

9

0

1

0