Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen an der Ragöser Mühle"
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Herr Dr. Engel erläutert das formale Erfordernis dieses Beschlusses. Auf Wunsch der Eigentümer sollte das Vorhaben aufgegeben werden. Der Entwicklungsausschuss hat dazu nicht beraten.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.11.2016, Beschluss-Nr. CH-077/2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§§ Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
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