Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Britz 2015 - Genehmigungsfähigkeit des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme
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Frau Gohlke machte Ausführungen zur vorgelegten Informationsvorlage.
Im Ergebnis der Beratung wurde die Entscheidung bekräftigt, die Haushaltssatzung 2015 einschl. Kreditaufnahme nicht zu überarbeiten/aufzuheben sowie nicht neu zu verabschieden. Die Dringlichkeit der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie der geforderten Jahresabschlüsse wird hervorgehoben.
Herr Guse bringt zum Ausdruck, dass die Gemeinde in Bezug auf das Zusammenwirken bzw. Abstimmen zwischen dem RPA des Landkreises und dem Amt die Gemeinde ihre Unterstützung anbietet.
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