Auszug - Zustimmung zur Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemeinden Lunow-Stolzenhagen und Stadt Angermünde im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung Unteres Odertal Verfahrensteilgebiet Süd II AZ. 5-003-R
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Herr Schellhase erläutert das öffentlich-rechtliche Verfahren der Unternehmensflurbereinigung Unteres Odertal Verfahrensgebiet Süd II und hat eine Übersichtskarte der betreffenden Grenzen für die Gemeindevertreter vorbereitet. Es entsteht eine kurze Diskussion der Gemeindevertreter. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Solzenhagen beschließt im Rahmen der Unternehmens-flurbereinigung Unteres Odertal Verfahrensteilgebiet Süd II Az. 5-003-R, die Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Stadt Angermünde sowie der Änderung der Gemarkungsgrenzen innerhalb der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen die Gemarkungen Lunow und Stolzenhagen betreffend. Der Amtsdirektor wird bevollmächtigt, die Vereinbarungen zur Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Stadt Angermünde rechtsverbindlich zu unterschreiben bzw. zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
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