Auszug - Veräußerung des Objektes Lindenweg 6 in Golzow im Bieterverfahren unter der Bedingung der Fortführung und zeitnahen Sanierung der dort bestehenden Kindertagesstätte

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50
Raum: Gaststätte "Schwarzer Adler" Brodowin
Ort: Gaststätte "Schwarzer Adler", Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 80, 16230 Chorin
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-046/2021 Veräußerung des Objektes Lindenweg 6 in Golzow im Bieterverfahren unter den Bedingungen der Fortführung und zeitnahen Sanierung der dort bestehenden Kindertagesstätte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Winkelmann übergibt das Wort an Herrn Matthes. Herr Matthes erläutert den Sachverhalt und macht deutlich, dass die KITA in keinem guten baulichen Zustand ist. Eine zeitnahe Sanierung ist unumgänglich.

 

In der gut besuchten Sitzung des Ortsbeirates Golzow am 05.05.2021 fand die Thematik ein reges öffentliches Interesse. Es wurde sich für den Verbleib und für eine Sanierung der KITA „Zauberlinde“ ausgesprochen.

 

Als zielführend wird von der Verwaltung eine an Bedingungen geknüpfte Veräußerung der Immobilie empfohlen.

 

Es entsteht eine Diskussion.

Herr Dr. Conrad teilt die Auffassung. Herr Horst befürwortet ebenfalls die Beschlussvorlage und macht noch einmal deutlich, dass die Gemeinde nicht in der Lage ist, die finanziellen Mittel für den Erhalt des Objektes aufzubringen. Frau Wähner greift das Thema Erbbaurecht auf und gibt an, dass die Verwaltung die möglichen Vorteile des Erbbaurechts prüfen sollte. Sie gibt ebenfalls zu bedenken, dass bei einer Veräußerung gegebenenfalls eine Klausel für die Spielplatzsicherung aufgenommen werden müsste. Frau Wähner fragt nach der Vertragslänge und dem temporären Container-Standort während der Sanierung.

 

Herr Matthes greift das Thema Erbbaurecht auf. Dies ist grundsätzlich möglich, aber fraglich, ob es für den Käufer lukrativ ist. Er schätzt ein, dass es kein geeigneter Weg ist, um Anreiz zum Investieren zu schaffen. Was die Vertragslänge betrifft, müsste es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln mit der Möglichkeit, dass die Gemeinde aus dem Vertrag treten kann. Die Interimslösung ist Bestandteil der Kostenschätzung. Der Standort wäre auf dem Gemeindegrundstück, vor dem KITA-Gebäude denkbar. Zur Thematik Spielplatz­sicherung führt Herr Matthes an, dass zur Verfügung stehende Freiflächen (Spielplatz) für den Erhalt der Betriebserlaubnis für die KITA Bedingung sind.

 

Es wird weiter diskutiert.

Frau Wähner möchte die Richtung Erbbaurecht offen lassen.

 

Herr Matthes lässt bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung prüfen, ob das Bieterverfahren es zulässt, beide Varianten der Veräußerung (Erbbaurecht / Verkauf) auszuschreiben.

 

Die Kitabetreuung durch eine freie Trägerschaft wird angesprochen und diskutiert. Herr Matthes teilt mit, dass es drei freie Trägerschaften im Amtsbereich gibt und teilt die Meinung, dass nicht alles in der Obhut der Gemeinde sein muss. Laut Frau Wähner sollten Gebäude und Trägerschaft in einer Hand sein.

 

Herr Matthes weist darauf hin, dass die jährliche Abschreibung bei einer Sanierung ergebnisrelevant ist und den kommunalen Haushalt belastet. Auch Mietzahlungen sind ergebnisrelevant. Die jährlichen Mietzahlungen (bei Verkauf) müssen unterhalb der jährlichen Abschreibungssumme (bei Sanierung) liegen.

 

Herr Dr. Conrad meldet sich zu Wort und greift das Kapazitätsproblem auf. Mit der Bemessung von 36 auf künftig 42 Plätze / Zusage auf 40 Plätze wird kein weiteres Erweiterungspotential eingeräumt. Er spricht sich dafür aus, die Untersuchung der Haltbarkeit der Decke zum Obergeschoss durch einen Statiker abzuwarten und keine überstürzte Entscheidung vorzunehmen.

 

Herr Matthes macht noch einmal deutlich, dass mit dem zu erwartenden Gutachten eine Gefahr für die Kinder ausgeschlossen werden soll. Es ist kein Gutachten hinsichtlich Schädigungen an der Baukonstruktion, welches unter Umständen die Kosten noch mehr in die Höhe treiben könnte. Herr Matthes weist darauf hin, dass sich eine mögliche 50 %-ige Förderung ausschließlich auf die Sanierung des Kitabereichs bezieht.

 

Herr Matthes übergibt das Wort an Frau Lüdecke, die bestätigt, dass derzeit eine Förderung nur möglich ist, wenn die Kita einer Grundschule zugeordnet ist. Es ist nicht vorhersehbar, welche entsprechende Förderrichtlinie und wann zum Tragen kommen kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Förderrichtlinie.

 

Frau Wähner fragt an, ob das ganze Flurstück verkauft werden muss? Herr Matthes verweist auf eine Klärung bis zur kommenden Gemeindevertretersitzung.

 

Herr Dr. Conrad greift das Thema Fördermittel noch einmal auf. Herr Matthes stellt klar, dass der gestellte Förderantrag aus Landkreismitteln mit 50 % der Gesamtkosten (nur für den Kitabereich) abgelehnt wurde.

 

Herr Horst meldet sich zu Wort und betont. Es gibt grundsätzlich kein Recht auf Fördermittel. Unter den Umständen wäre es nur ein Stück- und Flickwerk. Eine Gesamtfinanzierung ist für die Gemeinde nicht möglich und nicht machbar. Es gibt nur die Möglichkeit eines Neubaus oder die Veräußerung, um nicht nur den Kindern, sondern auch dem Gebäude gerecht zu werden.

 

Herr Heinrich fragt nach der Leistung des Gutachtens. Herr Matthes erläutert und Frau Lüdecke ergänzt. Es erfolgt eine Besichtigung mit einem Statiker zur Klärung erforderlicher Maßnahmen für die Beurteilung der Standsicherheit und der Restnutzungsdauer der Geschossdecke über der Kita. Die Kosten dafür werden ermittelt.

 

Frau Wähner möchte das Angebot von Herrn Matthes für den Vergleich Verkauf/Erbbaurecht aufgreifen. Herr Matthes sagt eine Klärung/Information bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu. Eine Erfassung/Änderung  der Beschlussvorlage bedarf es nicht.

 

Herr Kalohn spricht sich für eine Priorisierung, Festlegung der Reihenfolge für eine Veräußerung aus: 1. Erbbaurecht, 2. Verkauf.

 

Herr Matthes weist darauf hin, dass sich die Interessensbekundungen ausschließlich auf den Verkauf beliefen.

 

Herr Winkelmann möchte, dass die Stimmen der Einwohner von Golzow Berücksichtigung finden.

 

Herr Dr. Conrad meldet an, dass zur Thematik eine Beschlussvorlage (Einreicher: Heinrich/Dr. Conrad) eingereicht werden wird.

 

Herr Winkelmann fasst zusammen und Herr Horst plädiert dafür, den Beschluss zu fassen.

 

Fazit: keine Empfehlung an die Gemeindevertretung

 

Aufgabenstellung Liegenschaftsamt/Amtsdirektor:

  • Prüfen, ob im Bieterverfahren zur Veräußerung zwei Varianten zugelassen werden können (Erbbaurechtsvertrag + Verkauf) zur Sitzung der GV am 27.05.21
  • Vergleich der Vorteile Erbbaurecht gegenüber Verkauf zur Sitzung der GV am 27.05.21
  • Klausel zur Sicherung des Spielplatzes / Freiflächen erforderlich
  • Prüfen, ob mit dem Gebäude auch das komplette Flurstück verkauft werden muss (ob Wegeflurstück herausgemessen werden sollte)