Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021
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Frau Hecht erläutert die Eckpunkte des vorliegenden HH-Planes für 2021. Noch im Okt. 2020 war der 1. Arbeitsentwurf wegen der hohen Abschreibungssummen nicht genehmigungsfähig. Das kreisliche Rechnungsprüfungsamt (RGPA) hat in der Einzelfallprüfung zur Bewertung der Straßenaufbauten für 6 Abschnitte eine Korrekturmöglichkeit eröffnet, dadurch kann nun für 2021 ein Haushaltsplan ohne HH-Sicherungskonzept vorgelegt werden. Die Höhe der Abschreibungsbeträge wird sich zukünftig weiter verringern.
Investive Schwerpunkte sind die Eigenanteile zum Vorhaben „Brodowiner Dorfgemeinschaftshaus“ (240 TEUR) und die Planungskosten für den Straßenbau „Triftstraße“ im OT Chorin (20 TEUR).
Mit einem positiven Ergebnis-HH konnte der HH-Ausgleich für 2021 nur sehr knapp erreicht werden.
Herr Matthes ergänzt informatorisch, dass sich die Investitionen mit Abschreibungskosten auf den Ergebnis-HH auswirken werden.
Frau Wähner:
Frau Hecht beantwortet die Fragen.
Herr Polster empfiehlt aus Sicht der Sitzung des FSA die Zustimmung, damit der Haushalt 2021 endlich in Kraft treten kann.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Engel erläutert Frau Hecht, dass sich die Erlöse aus den erneuerten Satzungen (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) bereits bemerkbar machen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2024 erreicht.
Abstimmungsergebnis
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