Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.6
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-045/2021 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert die Eckpunkte des vorliegenden HH-Planes für 2021. Noch im Okt. 2020 war der 1. Arbeitsentwurf wegen der hohen Abschreibungssummen nicht genehmigungsfähig.

Das kreisliche Rechnungsprüfungsamt (RGPA) hat in der Einzelfallprüfung zur Bewertung der Straßenaufbauten für 6 Abschnitte eine Korrekturmöglichkeit eröffnet, dadurch kann nun für 2021 ein Haushaltsplan ohne HH-Sicherungskonzept vorgelegt werden.

Die Höhe der Abschreibungsbeträge wird sich zukünftig weiter verringern.

 

Investive Schwerpunkte sind die Eigenanteile zum Vorhaben „Brodowiner Dorfgemeinschaftshaus“ (240 TEUR) und die Planungskosten für den Straßenbau „Triftstraße“ im OT Chorin (20 TEUR).

 

Mit einem positiven Ergebnis-HH konnte der HH-Ausgleich für 2021 nur sehr knapp erreicht werden.

 

Herr Matthes ergänzt informatorisch, dass sich die Investitionen mit Abschreibungskosten auf den Ergebnis-HH auswirken werden.

 

Frau Wähner:

  • Sind Mieten dem konsumtiven Bereich zuzuordnen?
  • Es sind keine Investitionen im Ergebnis-HH geplant?

Frau Hecht beantwortet die Fragen.

 

Herr Polster empfiehlt aus Sicht der Sitzung des FSA die Zustimmung, damit der Haushalt 2021 endlich in Kraft treten kann.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Engel erläutert Frau Hecht, dass sich die Erlöse aus den erneuerten Satzungen (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) bereits bemerkbar machen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2024 erreicht.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

13

0

0

0