Auszug - Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin
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Herr Horst erläutert den Zusatz von Frau Wähner (siehe TOP 6).
Frau Kruppke erfragt, ob es für die Räume einen Reinigungsdienst der Gemeinde gibt, z.B. für die Sanitärräume. Herr Horst verneint dies mit dem Hinweis, dass das die Aufgabe des Nutzers sei. Er erinnert am Beispiel Gemeindehaus Neuhütte daran, dass ein Eigenengagement zum Erhalt der Gemeindehäuser unerlässlich ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
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