Auszug - Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-035/2021 Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Horst erläutert den Zusatz von Frau Wähner (siehe TOP 6).

 

Frau Kruppke erfragt, ob es für die Räume einen Reinigungsdienst der Gemeinde gibt, z.B. für die Sanitärräume.

Herr Horst verneint dies mit dem Hinweis, dass das die Aufgabe des Nutzers sei.

Er erinnert am Beispiel Gemeindehaus Neuhütte daran, dass ein Eigenengagement zum Erhalt der Gemeindehäuser unerlässlich ist.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

13

0

0

0