Auszug - Einrichtung von Ortsteilbudgets - Grundsatzbeschluss

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-036/2021 Einrichtung von Ortsteilbudgets - Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.22

Herr Horst erläutert die von der Verwaltung geänderte vorliegende Beschlussvorlage und bittet die Ortsvorsteher um ihre Meinung dazu.

Alle anwesenden OV (Neuehütte ist nicht anwesend) erklären sich damit einverstanden und befürworten die Regelung.

 

Frau Wähner macht darauf aufmerksam, dass mit den relativ kleinen Geldbeträgen aus diesem OT-Budget investive Maßnahmen in den OT nicht realisiert werden können. Herr Horst entgegnet, dass es bei der Übertragung dieser Geldmittel nicht um Investitionen, sondern vielmehr um die direkte Umsetzung kleinerer Maßnahmen in den Orten geht.

 

Frau Hecht erläutert auf Nachfrage die Tabelle auf Seite 3 der Beschlussvorlage.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Müller zur Übertragbarkeit nicht verbrauchter Mittel ins Folgejahr, antwortet Frau Hecht: theoretisch ist dies möglich, dafür sind triftige Gründe nötig und es ist in der Regel nur für 1 Jahr übertragbar.  


Beschluss:

Die Gemeinde Chorin beschließt gemäß § 46 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs die Einrichtung von Ortsteilbudgets. Es wird ein Kostenverteilungsschlüssel je Einwohner und Jahr je Ortsteil entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde festgelegt. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum 30.06. des dem Haushaltsjahr vorausgehenden Jahres.  

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

13

0

0

0