Auszug - Einrichtung von Ortsteilbudgets - Grundsatzbeschluss
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Herr Horst erläutert die von der Verwaltung geänderte vorliegende Beschlussvorlage und bittet die Ortsvorsteher um ihre Meinung dazu. Alle anwesenden OV (Neuehütte ist nicht anwesend) erklären sich damit einverstanden und befürworten die Regelung.
Frau Wähner macht darauf aufmerksam, dass mit den relativ kleinen Geldbeträgen aus diesem OT-Budget investive Maßnahmen in den OT nicht realisiert werden können. Herr Horst entgegnet, dass es bei der Übertragung dieser Geldmittel nicht um Investitionen, sondern vielmehr um die direkte Umsetzung kleinerer Maßnahmen in den Orten geht.
Frau Hecht erläutert auf Nachfrage die Tabelle auf Seite 3 der Beschlussvorlage.
Auf die Nachfrage von Herrn Müller zur Übertragbarkeit nicht verbrauchter Mittel ins Folgejahr, antwortet Frau Hecht: theoretisch ist dies möglich, dafür sind triftige Gründe nötig und es ist in der Regel nur für 1 Jahr übertragbar. Beschluss: Die Gemeinde Chorin beschließt gemäß § 46 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs die Einrichtung von Ortsteilbudgets. Es wird ein Kostenverteilungsschlüssel je Einwohner und Jahr je Ortsteil entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde festgelegt. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum 30.06. des dem Haushaltsjahr vorausgehenden Jahres.
Abstimmungsergebnis
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