Auszug - Veräußerung des Objektes Lindenweg 6 in Golzow im Bieterverfahren unter den Bedingungen der Fortführung und zeitnahen Sanierung der dort bestehenden Kindertagesstätte

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.7
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-046/2021 Veräußerung des Objektes Lindenweg 6 in Golzow im Bieterverfahren unter den Bedingungen der Fortführung und zeitnahen Sanierung der dort bestehenden Kindertagesstätte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes:

Nachdem die Thematik und die Varianten ausreichend beleuchtet worden sind, empfiehlt die Verwaltung als günstigste Option den Verkauf der Immobilie mit den Bedingungen „Nutzungsrecht für die Kita und zeitnahe Sanierung“. Die Erlöse aus dem Verkauf sollen im OT Golzow verbleiben und eingesetzt werden.

 

Herr Polster schließt sich dem an und macht deutlich, dass sich der Ortsbeirat Golzow dazu tiefgründig beraten hat und dem Beschluss die Zustimmung erteilt. Gründe hierfür waren der Verbleib der Kita am jetzigen Standort (siehe auch die Unterschriftenliste der Einwohnerschaft), die Sanierungsauflagen, die von der Gemeinde Chorin nicht finanzierbar sind, und der Erlösverbleib im Ortsteil. In diese Entscheidungsfindung waren die Kita-Leitung sowie der Kita-Ausschuss einbezogen.

Die jetzige Situation ist für die Kita unzumutbar, eine Lösung muss endlich gefunden und umgesetzt werden.

 

Frau Wähner verweist auf ihren heute schriftlich per E-Mail an den Amtsdirektor eingereichten Änderungsantrag, nachdem sie statt einem Verkauf, einen Erbbaurechtsvertrag über die Immobilie vorschlägt. Danach bliebe die Gemeinde Eigentümerin des Objektes.

Diesen Antrag haben mit gleicher E-Mail auch alle Abgeordneten erhalten.

 

Sie führt weiter dazu aus:

  • Ein Verkauf der Immobilie ist für die Gemeinde langfristig die schlechteste Option und
  • Ein Erbbaurecht ist einem Verkauf vorzuziehen.

Vom Amtsdirektor (AD) wurde ihr eine Prüfung dazu zugesagt.

 

Herr Matthes weist daraufhin, dass ein Antrag nur gestellt werden kann, wenn die Tagesordnung behandelt wird.

Er verweist auf die Beschlussvorlage von Herrn Dr. Conrad und Herrn Heinrich zum Variantenvergleich. In Vorgriff auf diese Beschlussvorlage (Tabelle, Seite 2 oben) erläutert er, dass es sich um eine verhandelbare Gewerbemiete in Höhe von 3,00 bis 14,00 EUR/m² handeln wird, z.B. beträgt diese bei einer Höhe von 4,60 EUR/m² im Jahr ca. 16.500,00 EUR. Zusätzlich zum Verkaufserlös in Höhe eines 6-stelligen Betrages ist diese Variante 3 die günstigste für die Gemeinde.

Bei einer Ausschreibung kann nur der Verkauf, nicht gleichzeitig ein Erbbaurecht, angeboten werden. Beim Erbbaurecht ist HH-technisch eine Rücklage plus die Jahresmiete nötig. Die Belastung des kommunalen Haushalts ist letztendlich entscheidend.

 

Frau Wähner beantragt zu ihrem Änderungsantrag die folgende Änderung: in ihrem Antrag sollen die Worte „und zum Kauf“ und 2 x „Erwerber“ im 2. und 3. Absatz gestrichen werden.

Sie bezeichnet die Zahlen des AD als unseriös. Die landkreisliche Kommunalaufsicht wird diesem Verkauf wohl nicht genehmigen.

 

Herr Dr. Conrad kritisiert die Belehrung des AD über die Gewerbemiete. Er ist extrem verärgert über die ständig veränderten Fakten, die der AD vorlegt. Herr Matthes dazu: die gleichen Zahlen wurden auch im Entwicklungsausschuss (EA) behandelt, sie sind heute keine Überraschung.

 

Herr Dr. Conrad bemängelt, dass die Beschlussvorlage an die kurzfristige Kostendarstellung ansetzt, langfristig ist die Sanierung durch die Gemeinde selbst die günstigste. Das heute hier dargestellte Raumproblem in Neuehütte ist ein Beispiel wie Satire dafür.

 

Herr Matthes: in der OB-Sitzung in Golzow ist darauf hingewiesen worden, dass dieser Verkauf der Zustimmung der Kommunalaufsicht bedarf. Bei der Variantenprüfung spielte die Erbbaupacht keine Rolle, weil es dafür keine Interessenten gibt.

 

Frau Wähner beantragt gemeinsam mit Herrn Dr. Conrad die namentliche Abstimmung über ihren Änderungsantrag.

Ergebnis:

  1. Dafür:  Frau Kruppke, Frau Wähner, Herr Heinrich, Herr Dr. Conrad
  2. Dagegen: Herr Polster, Herr Müller, Herr Winkelmann, Herr R. Riebe, Herr A. Riebe,
                          Herr Gesse, Herr Dr. Engel, Herr Buse, Herr Horst
  3. Enthaltung: keine

 

Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Herr Heinrich schließt sich den Darlegungen von Frau Wähner und Herrn Dr. Conrad an, die vorliegenden Zahlen sind nicht belastbar. Beim Verkauf wird derzeit zwar der Standort der Kita gesichert, aber später könnte die Gemeinde evtl. die Jahresmiete nicht mehr finanzieren. Ein Holzschutzgutachten hätte evtl. eine Teil-Sanierung zugelassen.

 

Herr Polster führt aus, dass die Gemeinde im Fall einer Erbbaupacht in der gleichen Situation wäre. Die Gemeinde kann die nötigen Sanierungskosten nicht aufbringen. Wenn irgendwann die Kinderzahlen in Golzow steigen, ist ein Neubau evtl. erforderlich, jetzt jedoch nicht.

Er erinnert an die fehlende Kreditermächtigung der Gemeinde für die Dachstuhlsanierung seinerzeit. Er bittet um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Frau Kruppke beantragt auch hierbei die namentliche Abstimmung. Den Kauferlös für den späteren Neubau einer Kita zurückzulegen, hält sie für unwirtschaftlich.

 

Herr Müller schließt sich den Ausführungen von Herrn Polster an und erinnert daran, dass es um die Betreuung der Kita-Kinder in Golzow geht.

 

Frau Wähner behauptet, die Sanierungsfinanzierung wäre möglich, die Gemeinde verfügt mittelfristig über ausreichend liquide Mittel.

 

Herr Horst bringt den Beschluss zur Abstimmung:

 

Frau Wähner möchte, um einen transparenten Prozess zu sichern, am Bieterverfahren teilnehmen.

Herr Matthes sagt zu, dass die Auswertung und Bekanntgabe in Form der Öffnung der verschlossenen Bieter-Umschläge in der GVS erfolgen kann.   

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die kommunale Immobilie Lindenweg 6, bestehend aus einer ca. 3.300 m² großen, noch nicht vermessenen Teilfläche aus dem Flurstück 61, Flur 4, Gemarkung Golzow (Anlage), im Wege einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (Bieterverfahren) zum Kauf anzubieten. Durch den Erwerber sind ein unbefristetes dingliches Nutzungsrecht für die Fortführung der Betreibung der Kindertagesstätte sowie umfangreiche Auflagen zur Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte zu übernehmen.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Verkehrswert des Grundstückes, unter Berücksichtigung der vom Erwerber zu übernehmenden Auflagen, feststellen zu lassen und unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Veräußerung kommunalen Vermögens, das Bieterverfahren durchzuführen. Die Gemeindevertretung Chorin wird mit gesonderten Beschluss über die Erteilung des Zuschlags entscheiden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

9

4

0

0

 

namentliches Abstimmungsergebnis:

Ja: Herr R. Riebe, Herr A. Riebe, Herr Polster, Herr Winkelmann, Herr Müller, Herr Gesse, Herr Dr. Engel, Herr Buse, Herr Horst

Nein: Frau Kruppke, Frau Wähner, Herr Heinrich, Herr Dr. Conrad