Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsdirektor erläutert kurz die Gründe zur Überarbeitung der Geschäftsordnung. Elementar seien die Korrekturen bei der Ladung, wobei auch die Möglichkeiten des digitalen Sitzungsdienstes berücksichtigt wurden. Weiterhin wurde die Frist zur Einbringung von Vorlagen auf 21 Tage erhöht um es der Verwaltung zur ermöglichen, bis zur jeweiligen Sitzung qualifizierte Stellungsnahmen abzugeben.
Herr Dr. Conrad hat mit der Fristerhöhung ein Problem. Es gäbe hier einen Konflikt zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und dem Aufwand der Verwaltung. Herr Polster ist der Ansicht, dass Vorlagen bisher extrem kurzfristig noch auf die Tagesordnung kamen, so dass sich weder die Verwaltung noch das Gremium ausreichend darauf vorbereiten konnten. Insofern sieht er bei der Friständerung kein Problem. Der Amtsdirektor verweist auf das Beispiel zur Problematik „Kita – Lindenweg 6“ zu der zwei konkurrierende Vorlagen bestehen. Eigene Beschlussvorlagen erachtet er in solchen Fällen als schwierig. Das Ganze könnte man auch mit Änderungsanträgen auf der Sitzung lösen.
Es wird weiter über die verschiedenen Positionen diskutiert, Herr Polster fasst zusammen, dass das Anliegen der Verwaltung klar ist und bittet um Abstimmung. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Geschäftsordnung entsprechend der Anlage 1. Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |