Auszug - Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Marten informiert, dass der Sozialausschuss darüber beraten hat und die Satzung mehrheitlich befürwortet. Die Grundlagen sind die gleichen wie bei der Mittagessensatzung der Gemeinde Britz.
Herr Marten verweist noch auf § 135 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, wonach Mitglieder des Amtsausschusses, deren Gemeinden von einer Aufgabenübertragung (hier: Trägerschaft der Kindertagesstätten) nicht betroffen sind, in den übertragenen Angelegenheiten kein Stimmrecht haben. Das gilt in diesem Fall für die Gemeinden Britz und Liepe. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die „Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage. Abstimmungsergebnis
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