Auszug - Beschaffung von Hilfsleistungslöschgruppen (HLF) in den Ausführungen HLF 10 und HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.3
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
AA-030/2021 Beschaffung von Hilfsleistungslöschgruppen (HLF) in den Ausführungen HLF 10 und HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor erläutert die Vorlage. Ein Entwurf der Gefahren-Risiko-Analyse liegt in der Verwaltung vor. Dieser geht zunächst zur Prüfung an die Ortswehren, dann an den Landkreis und dann an den Amtsausschuss (voraussichtlich im Oktober). Dabei werden z. B. Bahnstrecken, Stromleitungen, die Schiffshebewerke u.v.m. berücksichtigt. Die Erstellung der Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplans wird dann extern vergeben, da die Kapazitäten des Amtswehrführers im Ehrenamt begrenzt sind.

 

Herr Winkels ergänzt, dass ursprünglich ein TSF-W für Golzow beschafft werden sollte, dieses nach Ausschreibung aber zu teuer war und nun alternativ ein HLF 10 unter Hinzuziehung von Fördermitteln beschafft werden soll. Für den Standort Liepe soll weiterhin ein HLF 20 beschafft werden.

 

Frau Hähnel erkundigt sich nach den Gefahren an den beiden Standorten. Herr Winkels verweist in Golzow auf die Landesstraße und eine Bio-Gasanlage, in Liepe und Niederfinow auf die Wasserstraßen und die Bahnstrecke. Frau Hähnel zeigt sich erstaunt, dass es zehn Jahre lang ohne diese Punkte lief. Herr Winkels entgegnet, dass der Bedarfsplan von 2010 im Jahr 2015 teilweise fortgeschrieben wurde. Frau Hähnel stellt sich die Frage, ob die Kameraden nur ein größeres Fahrzeug haben möchten. Herr Winkels verweist auf das Alter der vorhandenen Fahrzeuge: das in Niederfinow sei 30 und das in Golzow 35 Jahre alt. In Niederfinow müsse man deswegen regelmäßig auf das Fahrzeug aus Oderberg zurückgreifen. Frau Hähnel kritisiert, dass das alles finanziell nicht mehr zu stemmen sei und nach den Beratungen im Kommunalausschuss hier alles fertig präsentiert werde. Die Präsentation aus dem Kommunalausschuss hätte allen Mitgliedern des Amtsausschusses zur Verfügung gestellt werden können.

 

Frau Köppen fasst zusammen: die Gefahren-Risiko-Analyse kann ca. im Oktober/November 2021 vorgelegt werden, dann habe man ein neues Grundlagendokument. Die Beschaffung des HLF10 ist gesetzt. Das HLF20 wird noch geschoben und ggf. ist im Jahr 2022 eine Förderung möglich. In Bezug auf den Amtshaushalt kann man das alles nicht aus dem Ärmel schütteln, deswegen muss der Gefahrenabwehrbedarfsplan aufzeigen, welche Fahrzeuge benötigt werden. Der extern zu erstellende Gefahrenabwehrbedarfsplan sichert zudem eine objektive Sichtweise auf die Thematik.

 

Herr Polster weist darauf hin, dass nach dem alten Bedarfsplan die Wehren Liepe und Golzow mit einem TSF-W und einem HLF20 ausgestattet werden sollten und damit für die nächsten 30-40 Jahre gut versorgt gewesen wären. In früheren Jahren wurden einfach nicht genügend Fahrzeuge beschafft.

 

Frau Kruppke und Herr Marschner schließen sich dem Vorschlag von Frau Köppen an.

 

Der Amtsdirektor nimmt für die Verwaltung auf, dass jetzt erst mal ein HLF10 beschafft wird und der Rest in den Herbst verschoben wird. Herr Polster erkundigt sich, ob der Haushaltsrest noch mal übertragen werden kann. Herr Matthes erläutert, dass investive Mittel zwei Jahre lang übertragen werden können.

 

Frau Hähnel kritisiert, dass 2010 und 2015 viel Geld für einen Gefahrenabwehrbedarfsplan ausgegeben wurde und dieser nun schon nicht mehr gültig ist. Frau Köppen wiederholt, dass das HLF 10 unproblematisch und in vielen Wehren einsetzbar ist. Was früher war, können sie und der Amtsdirektor nicht verantworten. Frau Köppen schlägt vor, vom Beschlussvorschlag nur den zweiten Satz ohne „Standort Golzow“ zu verwenden.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Beschaffung eines HLF 10 über die Förderrichtlinie Brandschutz Hilfeleistung Integrierte Regionalleitstellen – FRLBHRLst. Zur Deckung der Gesamtauszahlungen sind die für das TSF-W Golzow veranschlagten Mittel (HR) umzuwidmen und zu übertragen.  

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

13

12

1

-

-