Auszug - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.6
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 12.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-013/2015 IV Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Frau Spann stellt die Informationsvorlage vor und fragt, wie die Amtsausschussmitglieder die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Ausnahmegenehmigungen für das Verbrennen im Freien (Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer) die Feuerwerke und das Aufheben der Nachtruhe ab 22:00 Uhr sehen, ob Sondergenehmigungen z. B. für private Veranstaltungen erteilt werden sollen.

 

Es werden mehrere Meinungen zum Ausdruck gebracht, mit dem Ergebnis, dass jeder Bürger selbst dafür zu sorgen hat, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Bzw. sollen die Bürger, wie z. B. Einhalten der Nachtruhe ab 22.00 Uhr, wenn private Feiern anstehen, untereinander regeln.

 

Die Genehmigung der Feuerwerke sollte nur unter Beachtung der Zeiten und Waldbrandstufe sowie Abstimmung über den Platz des Abbrennens erfolgen. Der Anlass (keine Geburtstage) eines Feuerwerkes sollte eingeschränkt werden.