Auszug - Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz (Schulbezirkssatzung)
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Herr Marten verweist noch einmal auf den Beschluss zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz vom 23. April 2021. Aufgrund der Einordnung des Ortsteils Senftenhütte ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Beschluss Schulbezirkssatzung erfordert noch die Beteiligung der Schulkonferenz. Bei dieser Gelegenheit ist die Schulkonferenz auch förmlich zu den geplanten Baumaßnahmen zu beteiligen. Abschließend teilt Herr Marten mit, dass der Sozialausschuss Britz die Beschlussfassung empfiehlt Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Schulbezirkssatzung für die Max-Kienitz-Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
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