Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Britz an das Amt Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bauausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 13.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
BR-038/2021 Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Britz an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Spann erläutert kurz den Inhalt der Vorlage. Ziel ist es, ein gemeindeübergreifendes, für das gesamte Amtsgebiet geltendes Radwegekonzept erarbeiten zu lassen. Hierfür ist die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe auf das Amt anzustreben, das dann ein ganzheitliches Konzept für das gesamte Amtsgebiet erarbeiten lassen kann. Ein separates Radwegekonzepte für einzelne Gemeinden des Amtsgebietes, hier insbesondere für die Gemeinde Britz, bringt keine Vorteile, da insbesondere Radwege außerorts nicht an der Gemeindegrenze enden. Hier ist es wichtig, sich untereinander abzustimmen und Schwerpunkte zu setzen.

 

Die Bauausschussmitglieder stehen diesem Vorhaben positiv gegenüber, geben aber zu bedenken, dass sich das Radwegekonzept des Amtes auch in das kreisliche Radwegekonzept einpassen muss. Frau Spann erläutert, dass dies über die WITO erfolgen soll.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Günther erklärt Frau Spann, dass das Konzept den Gemeinden als Handlungsgrundlage dienen soll, auch um zukünftig für die Instandsetzung bzw. den Neubau von Radwegen eventuell Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, der Vorlage auf der nächsten Gemeindevertretersitzung die Zustimmung zu erteilen.