Auszug - Antrag zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in Britz, Seestraße
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Auf Antrag von Anwohnern der Seestraße soll im Bereich Seestraße ein verkehrsberuhigter Bereich zum besseren Schutz von Fußgängern und Tieren eingerichtet werden. Als Begründung wird angeführt, dass ein reger Fußgängerverkehr herrscht und insbesondere viele Kinder mit dem Fahrrad in diesem Wohngebiet unterwegs sind, die durch das „oft rücksichtslose Verhalten sehr vieler Autofahrer“ und die regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h) gefährdet sind.
Das Haupt- und Ordnungsamt hat darauf hin die Daten des mobilen Dialog-Displays für den Zeitraum vom 07.07. bis 19.07.2021 ausgewertet und festgestellt, dass ¾ aller Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten haben.
An die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind die in der Vorlage beschriebenen Voraussetzungen baulicher Art geknüpft.
Die Bauausschussmitglieder diskutieren den geschilderten Sachverhalt und machen auf die mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches verbundenen Nachteile, wie z.B. ein generelles Parkverbot, die insbesondere die unmittelbaren Anlieger treffen, aufmerksam.
Die Bauausschussmitglieder stimmen der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Seestraße einstimmig nicht zu und empfehlen der Gemeindevertretung daher, den Beschlussvorschlag abzulehnen. |
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