Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:31
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-062/2021 Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Es liegen von 6 Vereinen Anträge auf Zuwendung vor.

 

Herrn Riebe fällt auf, dass die Beschlussvorlage auf der Seite 1 fehlerhaft ist. Der Verein Nr. 6Sportfreunde Sandkrug e.V. beantragte nicht 4000,00 EUR, sondern nur 400,00 EUR. Weiterhin wird die Obergrenze erfragt.

Frau Hecht gibt an, dass eine imaginäre Grenze bis 3.500,00 EUR veranschlagt wurde. Soll die Obergrenze erhöht werden?

Herr Polster – über die imaginäre Grenze wird im Vorfeld entschieden, dann ist eine Streichung bei Verein „X“ möglich.

Herr Müller spricht sich perspektivisch für die Einigung auf die Höchstsumme aus.

Eine weitere Berichtigung erfolgt von Herrn Müller, zu Verein Nr. 6 es werden nur noch 250,00 EUR benötigt.

 

Der Verein Nr. 2  Landfrauenverein Serwest e.V.“ – sind hier zwei Finanzierungen erfolgt für das Dorffest? – Vereinsförderung und Ortsteilbudget?

Herr Polster – es ist jedoch noch eine Verständigung bzw. Ausführung für die GV Chorin wünschenswert.

 

Der Verein Nr. 1 „ Choriner Leben e.V. – die Pflege der Holzbauteile für die Nestschauckel sollte der Verein übernehmen, daraus würde eine Einsparung von 250,00 EUR entstehen.

Für die neue Beschlussvorlage ist (als Vorschlag) die Zuwendung von 1.500,00 EUR auf 1.200,00 EUR zu reduzieren.

 

Grundsätzlich spricht sich der Ausschuss positiv aus. Die beantragten Zuwendungen werden nach entsprechender Überarbeitung, mit Konkretisierung zur Abstimmung der GV vorgelegt.

Einstimmig angenommen.