Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Britz an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Marten erkundigt sich an welcher Stelle die Gemeinde Britz steht und welche Gemeinden dafür oder dagegen gestimmt haben. Daraufhin teilt Herr Matthes mit, dass bisher alle Gemeinden, außer die Gemeinde Hohenfinow dem entsprechenden Beschluss zugestimmt haben.
Beschluss: Die Gemeinde Britz beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" an das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Abstimmungsergebnis
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