Auszug - Aufstellung eines Verkehrsspiegels im OT Golzow, Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-057/2021 Aufstellung eines Verkehrsspiegels im OT Golzow, Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81

Herr Polster unterstützt das Vorhaben aus Sicht des OB Golzow und schlägt eine gleichzeitige Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich der L23 von 100 auf 70 km/h vor.

Herr Horst bestätigt die Unfallgefahr an dieser Stelle.

 

Der Beschlussvorschlag soll um den Vorschlag von Herrn Polster ergänzt werden.

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof für das Haushaltsjahr 2022 sowie zu beantragen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich dieser Einmündung von 100 auf 70 km/h abzusenken. Die Verwaltung wird aufgefordert die Zustimmung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg einzuholen sowie entsprechende Mittel im Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Jahr 2022 einzuplanen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0