Auszug - Aufstellung eines Verkehrsspiegels im OT Golzow, Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof
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Herr Polster unterstützt das Vorhaben aus Sicht des OB Golzow und schlägt eine gleichzeitige Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich der L23 von 100 auf 70 km/h vor. Herr Horst bestätigt die Unfallgefahr an dieser Stelle.
Der Beschlussvorschlag soll um den Vorschlag von Herrn Polster ergänzt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Landesstraße L23 am Abzweig Schönhof für das Haushaltsjahr 2022 sowie zu beantragen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich dieser Einmündung von 100 auf 70 km/h abzusenken. Die Verwaltung wird aufgefordert die Zustimmung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg einzuholen sowie entsprechende Mittel im Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Jahr 2022 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
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