Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022
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Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage und benennt die Änderungen aus der Sitzung des FSA wie folgt:
Antrag Nr. 1 Kürzung der Zuwendungssumme von 1.500 EUR auf 1.250 EUR Antrag Nr. 2 wegen einer möglichen Doppelförderung, die von der Verwaltung zu klären ist, sollen die beantragten 700 EUR für das Dorffest mit einem Sperrvermerk belegt werden; Antrag Nr. 6 Kürzung der Zuwendungssumme von 400 EUR auf 250 EUR
Herr Polster führt aus, dass zur möglichen Festlegung eines Maximal-Zuwendungsbetrages im nächsten Jahr eine grundsätzliche Entscheidung zur Änderung der Förderrichtlinie getroffen werden sollte.
Herr Horst und Herr Polster schlagen vor, vom Landfrauenverein Serwest (Antrag Nr. 2) zur nächsten Sitzung des FSA einen Nachtrag abzufordern, in dem die geplante Verwendung der beantragten 700 EUR für die Durchführung des Dorffestes untersetzt werden, damit der Sperrvermerk freigegeben werden kann.
Im Text des Sachverhaltes der Vorlage ist im Satz 3 das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ zu ersetzen und in Spalte 5 der Tabelle beim Antrag Nr. 6 die Höhe der Zuwendung von 4000 EUR auf 400 EUR zu korrigieren. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben, zu unterstützen.
Im Rahmen der Erstellung des Zuwendungsbescheides für den Verein Choriner Leben e.V. ist im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Einrichtung, sowie die nachhaltige Pflege und Wartung der Nestschaukel von dem Verein sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird.
Abstimmungsergebnis
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