Auszug - Errichtung Spielplatz Hohenfinow - Grundsatzbeschluss -

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
HO-014/2021 Errichtung Spielplatz Hohenfinow - Grundsatzbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Kindermann wollte wissen, ob die Mitnutzung des Spielplatzes der Kita möglich ist. Herr Matthes teilte mit, dass dies grundsätzlich nicht möglich ist.

Herr Püschel wies daraufhin, dass entgegen der Beschlussvorlage keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Spielplatzes notwendig ist.

Herr Krell gab zu verstehen, dass am gewünschten Standort keine Erweiterung des Spielplatzes möglich ist.

Frau Freitag und Frau Fürst wurden einstimmig Rederecht erteilt. Für sie ist der beschriebene Standort ideal. Eine Erweiterung ist nach ihren Ansichten nicht notwendig.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf dem Grundstück der Gemeinde Hohenfinow: Gemarkung Hohenfinow, Flur 5, Flurstück 30/2 einen Spielplatz zu errichten. Der Amtsdirektor wird beauftragt die Kinder und Jugendlichen gemäß § 8 Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 22.02.2019 zu beteiligen, einen Förderantrag zur Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beim Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) zu stellen, die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2022 zu veranschlagen und die Umwidmung der für das Lindenblütenfest 2021 veranschlagten Haushaltsmittel und deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 zu veranlassen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

7

6

0

1

0