Auszug - Errichtung Spielplatz Hohenfinow - Grundsatzbeschluss -
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Herr Kindermann wollte wissen, ob die Mitnutzung des Spielplatzes der Kita möglich ist. Herr Matthes teilte mit, dass dies grundsätzlich nicht möglich ist. Herr Püschel wies daraufhin, dass entgegen der Beschlussvorlage keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Spielplatzes notwendig ist. Herr Krell gab zu verstehen, dass am gewünschten Standort keine Erweiterung des Spielplatzes möglich ist. Frau Freitag und Frau Fürst wurden einstimmig Rederecht erteilt. Für sie ist der beschriebene Standort ideal. Eine Erweiterung ist nach ihren Ansichten nicht notwendig.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf dem Grundstück der Gemeinde Hohenfinow: Gemarkung Hohenfinow, Flur 5, Flurstück 30/2 einen Spielplatz zu errichten. Der Amtsdirektor wird beauftragt die Kinder und Jugendlichen gemäß § 8 Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 22.02.2019 zu beteiligen, einen Förderantrag zur Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beim Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) zu stellen, die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2022 zu veranschlagen und die Umwidmung der für das Lindenblütenfest 2021 veranschlagten Haushaltsmittel und deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
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