Auszug - Antrag zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in Britz, Seestraße
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Herr Kappes schildert noch einmal ausführlich den Sachverhalt und nennt hierzu die Gründe, warum man sich gegen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Seestraße ausgesprochen hat.
Das Haupt- und Ordnungsamt hat eine Geschwindigkeitsmessung mittels eines mobilen Dialogdisplays für den Zeitraum vom 07.07. bis 19.07.2021 durchgeführt. Im Anschluss wurden die Daten ausgewertet und festgestellt, dass ¾ aller Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten haben.
Hauptgrund der Ablehnung ist aber das generelle Parkverbot, welches im Zusammenhang mit der Errichtung des verkehrsberuhigten Bereiches verbunden ist.
Aus diesem Grund sprechen sich die Bauausschussmitglieder gegen die Errichtung aus, resultierend empfehlen die Mitglieder des Bauausschusses den Beschlussvorschlag abzulehnen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Entwurf zum Verkehrszeichenplan (Anlage 1) und beauftrag den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Mit der Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches sind entsprechende Mittel für Verkehrszeichen, Rohrpfosten und Bodenschwellen in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
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