Auszug - - Grundsatzbeschluss - Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Der Amtsdirektor führt aus, dass fast alle amtsangehörigen Kommunen die Aufgabe an das Amt übertragen haben. Wenn der Amtsausschuss jetzt den Beschluss fasst, kann das Leistungsverzeichnis erstellt werden und die Ausschreibung erfolgen. Auch der Landkreis überarbeitet gerade sein Radwegekonzept aus dem Jahr 2016 und in diesem Zusammenhang würde sich eine Abstimmung zwischen Kreis und Amt anbieten.
Ausgehend von Herrn Püschel, diskutieren die Mitglieder über die Formulierung „Umsetzung der kompletten Maßnahme“, die im beiliegenden Flyer verwendet wird. Diese Formulierung kann man so verstehen, dass hier die vollständige Umsetzung, bis hin zur Fertigstellung der Radwege gemeint ist. Frau Köppen schlägt vor, zunächst prüfen zu lassen, ob die alleinige Erstellung des Radwegekonzeptes überhaupt förderfähig ist. Frau Spann weist darauf hin, dass eine Ausschreibung ohnehin erst erfolgen würde, wenn der Fördermittelbescheid vorliegt. Der Amtsdirektor hält unter diesem Aspekt und mit Blick die Formulierung des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe d) der Verwaltungsvereinbarung eine detaillierte Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahme für notwendig.
Herr Polster erachtet eine Beschlussfassung als unproblematisch, da die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln steht. Insofern sollte seiner Auffassung nach beschlossen werden. Herr Matthes möchte eher noch ergänzende und klärende Unterlagen nachreichen und die Vorlage zurückstellen. Herr Marschner ist nicht dafür, die Sache zu vertagen. Frau Köppen schließt der Auffassung an, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt von Fördermitteln steht und lässt abstimmen. Die notwendigen Erläuterungen sollen zur nächsten Sitzung vorgelegt werden. Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Vergabe eines Radwegekonzeptes unter dem Vorbehalt der Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm: „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Finanzierung des Eigenanteils über das Kreisentwicklungsbudget des Landkreises Barnim für strukturschwache Räume. Sollte die Finanzierung nicht über das Förderprogramm des Kreisentwicklungsbudgets gesichert sein gilt es einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 aufzustellen. Im Ergebnis wird der Amtsdirektor ermächtigt bei der Ausschreibung dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Amtsausschuss ist in der auf die Auftragserteilung folgenden ordentlichen Sitzungen des Amtsausschusses über das Ergebnis zu informieren. Abstimmungsergebnis
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