Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Parsteinsee an die Stadt Oderberg
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Herr Matthes erklärt den Abgeordneten, dass für die Gemeinde Parsteinsee bisher kein Schulbezirk festgelegt wurde, so dass hier rechtliche Klarheit herzustellen ist, die nunmehr auch durch die Rechtsaufsicht des Landkreises Barnim eingefordert wird. Schulpflichtige Kinder aus der Gemeinde Parsteinsee besuchen bisher sowohl die Grundschule in Oderberg als auch die Grundschule in Angermünde. Die Regelung des Schulbezirkes hätte keine Auswirkungen auf die bestehende Beschulung der Kinder. Jeder Grundschüler kann seine bisherige Grundschule weiterbesuchen. Allerdings gibt es im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen (Sekundarbereich) bei der Einschulung in die Grundschule (Primarbereich) kein uneingeschränktes Wahlrecht. Hier ist künftig bei der Einschulung die Festlegung zur örtlich zuständigen Schule aus der Schulbezirksatzung verbindlich. Die Kinder der Gemeinde Parsteinsee gehen über viele Jahre bereits in die Grundschule Angermünde als auch in die Grundschule Oderberg. An dieser Verfahrensweise soll auch nichts geändert werden. Wie bisher auch, muss also problemlos der Weg für die einzuschulenden Kinder nach Oderberg oder Angermünde geebnet werden. Um dies sicherzustellen hat das Schulamt schriftlich versichert, dass trotz einer bestehenden Schulbezirksregelung einer Einschulung in die nichtzuständige Schule nichts im Wege steht. Vorbereitet wurden Fall 1: Schulbezirk Oderberg und Fall 2: Schulbezirk Angermünde.
Es wurde lange diskutiert über die Grundschulen und Abgeordnete berichteten über Meinungen von Eltern und auch eigenen Erfahrungen. Am Ende waren sich die Abgeordneten einig und legten den Schulbezirk Angermünde fest.
Herr Stürmer verlas die Beschlussvorlage führte die Abstimmung durch.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beauftragt den Amtsdirektor, mit der Stadt
Angermünde
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
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