Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2022
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Die Kämmerin, Frau Hecht, erläutert die Haushaltsplanung. Insbesondere weist sie darauf hin, dass die Planung gem. Kommunalverfassung ausgeglichen geplant werden muss. Die Erstattung betreffend die Hangsicherung ist zum Teil in den Ergebnishaushalt eingeflossen und hilft den Haushalt auszugleichen.
Es wurden unter anderem zwei Stellen nach dem Teilhabechancengesetz, Kosten für den digitalen Sitzungsdienst, Sandfang, Planung Radwegekonzept, Gestaltung Schulhof, Planung grundhafter Ausbau „Straße der Jugend“ etc. berücksichtigt.
Der Bürgermeisterin erschließt sich die Position Jugendfreizeiteinrichtung – Reinigung durch Dritte in Höhe von 3.200,00 EUR für 2021 und 3.600,00 EUR für Folgejahre (S. 112) nicht. Es wird um Klärung gebeten.
Herr Zoschke fragt nach weiteren Krediten. Die Kämmerin erläutert, dass nach vollständiger Ablösung der mit der Hangsicherung im Zusammenhang stehenden Kredite durch das MIK 4 weitere Kassenkredite mit guter Zinsbindung bestehen.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 900.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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