Auszug - Errichtung von Sanitäranlagen auf dem Areal der Schiffshebewerke Niederfinow - Grundsatzbeschluss

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:01
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
NI-035/2021 Errichtung von Sanitäranlagen auf dem Areal der Schiffshebewerke Niederfinow - Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Fürst beantragt Rederecht für den Geschäftsführer der SHW GmbH, Herr Jan Mönikes.

Alle anwesenden Gemeindevertreter*innen stimmen für die Erteilung des Rederechts.

 

 

Frau Fürst erteilt das Wort an Herrn Mönikes.

 

Herr Mönikes: Das neue Schiffshebewerk ist konsequent auf Besucherverkehr und auf Besucher*innen mit Mobilitätseinschränkung ausgerichtet. Die Toiletten für Besucher*innen wurden trotz Verdreifachung der Wegstrecke (Parkplatz bis Hebewerk) vergessen. Der Bund ist auf eigenem Gelände Genehmigungsbehörde, so dass für den Bau keine Genehmigung erforderlich ist.

Der Antrag auf Förderung (75 % durch das Land) soll gestellt werden. Weitere 25 % können für arme/strukturschwache Gemeinden beantragt werden. Nach Beschluss - Antrag auf 100%ige Förderung.

Die Sanitäranlage ist auch wichtig, um die Attraktivität für Tourist*innen mit Wohnmobilen zu erhöhen, für die es im Moment keine Infrastruktur gibt. (Duschen, Entsorgung der Fäkalien). Den Massen an wild abgestellten Wohnmobilen soll eine Alternative geboten werden. Die Beschlussfassung ist wichtig, um termingerecht zur Tagung der Gremien für die Förderperiode die Anträge zu stellen.

 

Es folgt die Diskussion.

 

Frau Gerber: Die BV ist sehr gut und informativ. Welche Mittel stellen wir ein?

 

Frau Hecht: Es werden die Investitionskosten und die Fördermittel getrennt ausgewiesen/eingestellt werden

 

Nach dem weiteren Fortgang gefragt, informiert Herr Mönikes: Nach Beschlussfassung und             ,-ausfertigung werden die Unterlagen bei der LAG, die am 19.11.2021 tagt, eingereicht. Dort wird eine Grundsatzentscheidung getroffen. Ziel ist es, das neue Hebewerk nicht ohne Besuchertoiletten zu eröffnen. Die Standorte sind besprochen. Die genaue Bauausführung ist noch besprechbar.

Die Toiletten ähneln denen an Autobahnparkplätzen. Sie werden 24h in Betrieb und deshalb sehr robust und gegen Vandalismus geschützt sein. Es gibt einen Abwaschtisch und Entsorgungstanks (Kosten 30 TEUR).

Der Entwurf des Besitzüberlassungsvertrages (inkl. Krafthaus) ist dem Amtsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Darin ist zugleich die Genehmigung zur Errichtung der Sanitäreinrichtung aufzunehmen. (Zusammenwirken SHW GmbH und Amt BCO)

 

Frau Fürst dankt den Mitarbeiter*innen der Amtsverwaltung für die schnelle Umsetzung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,

1. auf dem Grundstück des Amtes Britz-Oderberg-Chorin, Gemeinde Niederfinow: Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 202 eine Sanitäranlage entsprechend Anlage 1 zu errichten;

2. auf dem Grundstück der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gemeinde Niederfinow: Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 227 drei Sanitäranlagen entsprechend Anlagen 2, 3 und 4 zu errichten.

3. Der Amtsdirektor wird beauftragt,

a) alle für die vorgenannten Vorhaben notwendigen Genehmigungen zu erwirken;

b) einen Förderantrag zur Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) (75% Förderanteil im Rahmen eines LEADER-Projektes) zu stellen;

c) einen ergänzenden Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für Strukturschwache Räume für die Vorhaben (25% Förderanteil) zu stellen;

d) für das Vorhaben die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2022 zu veranschlagen und bei positiver Förderzusage die Umsetzung der Beschlüsse zu veranlassen;

e) mit der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH eine vertragliche Vereinbarung über die Betreuung und den Betrieb der Sanitäranlagen zu schließen, die auch ein angemessenes Nutzungsentgelt beinhaltet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 11.11.2021 Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen
Termin 25.11.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Heike Tambach-Schewohl  
Termin: 25.11.2021 Status: (offen)
Auftrag: