Auszug - Ehemaliges Rathaus Oderberg - Umsetzung des Beschlusses OD 068/2021

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:11
Raum: Sporthalle Oderberg
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
OD-085/2021 Ehemaliges Rathaus Oderberg - Umsetzung des Beschlusses OD 068/2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor erläutert einführend, dass die Verwaltung verschiedene Varianten geprüft hat. Dabei wurde die Schul- und Hortentwicklung sowie konkrete Erfordernisse und Richtlinien betrachtet. Das Raumprogramm wurde dann über die Variante „Berliner Straße 83 (ehemaliger Fischladen) und „altes Rathaus“ Oderberg gelegt. Hinsichtlich der Raummöglichkeiten erscheinen beide Varianten gleich geeignet.

 

Die Erstellung eines erneuten Verkehrswertgutachtens für das „alte Rathaus“ war nicht möglich, da der Zugang für den Gutachter erst Anfang Dezember in Aussicht gestellt werden konnte. Daher ist weiterhin das bereits vorliegende (ältere) Gutachten maßgeblich, demnach das alte Rathaus auf einen Verkehrswert von 1,00 EUR geschätzt wurde. Sollte der Hort im Rathaus untergebracht werden, werden die Räumlichkeiten in Gänze durch den Hort genutzt. Eine weitere Nutzung ist dann nicht möglich. Bei beiden Varianten ist ein Raum zur Esseneinnahme für die Schul- bzw. Hortkinder eingeplant, der ggf. zusätzlich anderweitig genutzt werden könnte.

 

Insbesondere weist Herr Matthes auf die finanzielle Situation der Stadt Oderberg hin. Oderberg verfügt kaum über liquide Mittel. Nach kürzlich erfolgter Entschuldung steht zu erwarten, dass die Stadt aufgrund eines Vergleichs in einem Gerichtsverfahren wieder in den Kassenkredit rutschen wird. Wenn eine Variante umgesetzt wird, muss erneut eine Kreditaufnahme beantragt werden. Im darauffolgenden Genehmigungsverfahren betrachtet die Kommunalaufsicht auch mögliche Alternativen, sodass eine Kreditgewährung nur für die wirtschaftlichste Variante in Frage kommt. Der Amtsdirektor appelliert, einen geeigneten und wirtschaftlich optimierten Weg zu finden. Durch einen Ideenwettbewerb von Architekturbüros könnte das Bauvorhaben in der „Berliner Straße 83“ schnell von statten gehen.

 

Die Vorsitzende drängt darauf hinsichtlich des Vorkaufsrechts eine Entscheidung zu treffen, da die Frist nur noch bis zum 30.11.2021 läuft. Herr Zoschke weist darauf hin, dass die Quelle, die durch das „alte Rathaus läuft, noch nicht gefunden wurde. Herr Brandenburg erklärt, dass die Stadt Oderberg mit dem „alten Rathaus jetzt die Möglichkeit hat voran zu gehen und einen Impuls zu setzen.

 

Es entsteht eine rege Diskussion zwischen den Bürgern, den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und dem Amtsdirektor. Die fehlende Abbruchgenehmigung des hinteren Wohnhauses in der „Berliner Straße 83“, eine mögliche Pfahlgründung, die Brandschutzthematik, denkmalschutzrechtliche Bedenken, der bauliche Zustand des „alten Rathauses“, die Kosten von Neubau und Sanierung sowie die für den Hort zu nutzende Fläche werden ausführlich diskutiert.

 

Frau Fröhlich-Rocher weist darauf hin, dass das „alte Rathaus auch einen symbolischen Wert hat. Frau Martin erklärt, dass die Stadt Oderberg als grundfunktionaler Schwerpunktort auch ein Verwaltungsangebot bereithalten sollte. Der Amtsdirektor entgegnet, dass nicht alle 10 Kriterien eines grundfunktionalen Schwerpunktortes erfüllt sein müssen. Es gibt mehrere Beispiele, wo trotz des Fehlens eines Kriteriums der Status grundfunktionaler Schwerpunktort gewährt wurde. Der Amtsdirektor äußert seine Bereitschat, das Thema Verwaltungsstandort Oderberg im hierzu beschließenden Amtsausschuss zu erörtern.

 

Frau Rehwinkel schlägt vor, den Beschluss in zwei Teile zu teilen und jeden Punkt einzeln abstimmen zu lassen. Herr Zoschke regt an, noch einen dritten Punkt in den Beschlusstext aufzunehmen.

 

Um 21.18 Uhr wird die Sitzung gem. § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung für 15 Minuten unterbrochen.

 

Nach der Unterbrechung beantragt Frau Rehwinkel die Beschlusspunkte 1 und 2 zu entkoppeln und einzeln abstimmen zu lassen.

 

Herr Zoschke beantragt die Beschlusspunkte 1 und 2 sowie einen weiteren Beschlusspunkt separat zu fassen. Dieser Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

Zuerst wird darüber abgestimmt, ob vom Vorkaufsrecht abgesehen wird.

Dann wird darüber abgestimmt, ob der Hort durch einen Neubau auf dem Gelände „Berliner Straße und abschließend wird der nachfolgende Beschluss formuliert:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, den Amtsdirektor zu beauftragen, mit dem Eigentümer des alten Rathauses Gespräche mit der Zielstellung zu führen, eine kommunale Nutzung des Rathauses zu ermöglichen.

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, den Kaufvertrag vom 30.  Juni 2021 - UR-Nr. M 745/2021, Objekt: Berliner Straße 89, Gemarkung Oderberg, Flurstück 513 – nach §§ 24 ff BauGB zu genehmigen und von der Ausübung eines Vorkaufsrechtes abzusehen.

 

  1.  
  2.  

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

10

2

0

0

  1.  

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, einen Neubau des Hortes auf dem Grundstück der Stadt in der Berliner Str. 83 zu errichten. Grundlage für dessen Gestaltung sollen die Ergebnisse eines  Ideenwettbewerbes unter Beteiligung von ca. 4-6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Zur Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung ist der Stadtverordnetenversammlung im Haushaltsjahr 2022 ein Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1.  
  2.  

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

3

6

3

0

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Amtsdirektor zu beauftragen, mit dem Eigentümer des alten Rathauses Gespräche mit der Zielstellung zu führen, eine kommunale Nutzung des Rathauses zu ermöglichen.

 

  1.  
  2.  

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

12

0

0

0

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, den Kaufvertrag vom 30.  Juni 2021 - UR-Nr. M 745/2021, Objekt: Berliner Straße 89, Gemarkung Oderberg, Flurstück 513 – nach §§ 24 ff BauGB zu genehmigen und von der Ausübung eines Vorkaufsrechtes abzusehen.

 

  1.  
  2.  

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

10

2

0

0

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, einen Neubau des Hortes auf dem Grundstück der Stadt in der Berliner Str. 83 zu errichten. Grundlage für dessen Gestaltung sollen die Ergebnisse eines  Ideenwettbewerbes unter Beteiligung von ca. 4-6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Zur Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung ist der Stadtverordnetenversammlung im Haushaltsjahr 2022 ein Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1.  
  2.  

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

3

6

3

0

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Amtsdirektor zu beauftragen, mit dem Eigentümer des alten Rathauses Gespräche mit der Zielstellung zu führen, eine kommunale Nutzung des Rathauses zu ermöglichen.

 

  1.  
  2.  

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

12

0

0

0

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

10

2

0

0

 


  Beschluss: 17.11.2021 Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen
Termin 01.12.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Schellhase  
Termin: 01.12.2021 Status: (offen)
Auftrag: