Auszug - Entwurf der Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg - 2. Lesung

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.2
Gremium: Sozialausschuss Amt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
AA-053/2021 IV Entwurf der Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg - 2. Lesung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Gohlke erläutert den Sachverhalt und informiert bei der zweiten Lesung über Ergänzungen/Änderungen. Die aus der letzten Sitzung gewünschte Einkommensübersicht (Anlage 10) wird ebenso vorgestellt. Frau Gohlke erklärt anhand der Vorlage und Anlagen den Entwurf der Beitragssatzung. Von den 260 Eltern, wo die Kinder die Einrichtungen des Amtes BCO besuchen, sind 68 Eltern unter der Einkommensgrenze von 20.000 EUR liegen. Das bedeutet, die Eltern sind nicht beitragsfähig. Das sind insgesamt etwa 30% der Elternschaft. In Zeile 13 liegen etwa 50% der Eltern und 20% bei einem Einkommen von über 50.000 EUR im Jahr liegen. In der Anlage 9 Beitragstabelle FF wurden alle Hinweise aus dem letzten SA Amt berücksichtigt und eingepflegt. Bei den Zeilen 1 bis 11 wurde nichts verändert, also aus der Tabelle von 2009 übernommen. Zeile 12/13 sind die höchste Einkommensgruppe, die berücksichtigt wurde. Von der Zeile 11 bis 12 war bisher ein recht großer Sprung, dieser wurde geglättet. Die Tabelle wurde um 5 Einkommensgruppen erweitert. Die oberste Einkommensstufe Zeile 17 liegt bei 60.000 EUR. Im Hort gibt es verschiedene Betreuungsformen 10 bis 35 Stunden Betreuungszeit. Alle Beiträge liegen unter dem kalkulierten Höchstbeitrag (siehe Anlage 9 oben links). Der Beitrag reduziert sich in Abhängigkeit der unterhaltsberechtigten Kinder ab dem zweiten Kind (siehe Anlage 9 unten grüne Tabelle). Eine Beitragsgerechtigkeit wurde hergestellt.

Herr Matthes fasst noch einmal zusammen. In der Anlage 10 (oben rechts) kann man gut erkennen, dass 68 Eltern keine Beiträge zahlen. In Kategorie 12 gab es keine Veränderung. 

 

Der Ausschuss tauscht sich dazu aus. 

 

Herr Marten ergreift das Wort und möchte wissen, soll der Vorschlag für ein Einvernehmen an den Landkreis weiter gereicht werden, oder wird eine dritte Lesung erwünscht?

 

Der Ausschuss einigt sich:

  • Einvernehmen mit dem Landkreis kann hergestellt werden
  • eine Übersicht der finanziellen Auswirkungen wird im nächsten Ausschuss gewünscht