Auszug - Entwurf der Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg - 2. Lesung
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Frau Gohlke erläutert den Sachverhalt und informiert bei der zweiten Lesung über Ergänzungen/Änderungen. Die aus der letzten Sitzung gewünschte Einkommensübersicht (Anlage 10) wird ebenso vorgestellt. Frau Gohlke erklärt anhand der Vorlage und Anlagen den Entwurf der Beitragssatzung. Von den 260 Eltern, wo die Kinder die Einrichtungen des Amtes BCO besuchen, sind 68 Eltern unter der Einkommensgrenze von 20.000 EUR liegen. Das bedeutet, die Eltern sind nicht beitragsfähig. Das sind insgesamt etwa 30% der Elternschaft. In Zeile 13 liegen etwa 50% der Eltern und 20% bei einem Einkommen von über 50.000 EUR im Jahr liegen. In der Anlage 9 Beitragstabelle FF wurden alle Hinweise aus dem letzten SA Amt berücksichtigt und eingepflegt. Bei den Zeilen 1 bis 11 wurde nichts verändert, also aus der Tabelle von 2009 übernommen. Zeile 12/13 sind die höchste Einkommensgruppe, die berücksichtigt wurde. Von der Zeile 11 bis 12 war bisher ein recht großer Sprung, dieser wurde geglättet. Die Tabelle wurde um 5 Einkommensgruppen erweitert. Die oberste Einkommensstufe Zeile 17 liegt bei 60.000 EUR. Im Hort gibt es verschiedene Betreuungsformen 10 bis 35 Stunden Betreuungszeit. Alle Beiträge liegen unter dem kalkulierten Höchstbeitrag (siehe Anlage 9 oben links). Der Beitrag reduziert sich in Abhängigkeit der unterhaltsberechtigten Kinder ab dem zweiten Kind (siehe Anlage 9 unten grüne Tabelle). Eine Beitragsgerechtigkeit wurde hergestellt. Herr Matthes fasst noch einmal zusammen. In der Anlage 10 (oben rechts) kann man gut erkennen, dass 68 Eltern keine Beiträge zahlen. In Kategorie 12 gab es keine Veränderung.
Der Ausschuss tauscht sich dazu aus.
Herr Marten ergreift das Wort und möchte wissen, soll der Vorschlag für ein Einvernehmen an den Landkreis weiter gereicht werden, oder wird eine dritte Lesung erwünscht?
Der Ausschuss einigt sich:
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