Auszug - Gefahren- und Risikoanalyse des Amtes Britz-Chorin-Oderberg - Stand 17.11.2021

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.4
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
AA-055/2021 IV Gefahren- und Risikoanalyse des Amtes Britz-Chorin-Oderberg - Stand 17.11.2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Amtswehrführer Herr Winkels verweist auf die zwischenzeitlich erfolgte Zuarbeit von vier Ortswehren, die in die Gefahren- und Risikoanalyse eingearbeitet wurde. Bezüglich der Gebäude müssen noch Angaben ergänzt werden. Der Amtsdirektor fügt hinzu, dass die Höhen der Gebäude noch ergänzt werden müssen. Bezüglich der Nachfrage, warum das Kloster Chorin unter "Gastronomie" geführt wird, antwortet Herr Winkels, dass die Ortswehren das Konzept erhalten haben und er im Einzelfall darauf vertraut, dass die Ortswehrführer sich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern abstimmen.

 

Frau von Cysewski fehlt die Tischlerei Röschke, Frau Hähnel Wohnblöcke in Oderberg. Herr Winkels erläutert, dass die Gefahren- und Risikoanalyse kein endgültiges Dokument ist. Der Amtsdirektor fügt hinzu, dass wie schon erwähnt, die Gebäudehöhen im Rahmen der Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes vom Fachmann bewertet werden. Herr Polster sieht nur den Knackpunkt der Gebäudehöhen. Alles andere wäre zu kleinteilig. Er dankt Herrn Winkels für die geleistete Arbeit. Frau Köppen verweist darauf, dass es sich hier nur um eine Informationsvorlage handelt. Die Schutzziele bedingen den Gefahrenabwehrbedarfsplan und in vier von fünf Einsätzen müssen Zeiten eingehalten werden und das ist entscheidend für die Ausstattung. Herr Winkels erläutert, dass es keine definierten Einsatzfristen gibt, dass man sich aber an den Fristen des Rettungsdienstes orientiert, dort sind 15 Minuten die Regel. Die Haupteinsatzpunkte sind Brände und Unfälle und hier werden meist die 15 Minuten eingehalten.

 

Auf weitere Nachfragen zu einzelnen Lagen und Objekten weist der Amtsdirektor darauf hin, dass diese Aspekte nicht in aller Kleinteiligkeit in die Gefahren- und Risikoanalyse aufgenommen werden müssen, sondern ggf. konkret im Gefahrenabwehrbedarfsplan berücksichtigt werden. Frau Hähnel und Herr Polster merken an, dass bei den digitalen Unterlagen nicht alle Seiten zur Verfügung stehen. Die Amtsverwaltung wird das prüfen.