Auszug - Billigung über die Planzeichnung des Vorentwurfes zu 1. Änderung der Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördengem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:31
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
LI-040/2021 Billigung über die Planzeichnung des Vorentwurfes zu 1. Änderung der Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördengem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Bauamtsleiterin legt den ursprünglich von der Gemeinde Liepe gewünschten Plan (Variante 1) aus sowie die vom Landkreis überarbeitete Planung (Variante 2). Frau Lüdecke bittet die Gemeindevertreter zu entscheiden, welche Variante eingereicht werden soll.

 

Es entsteht eine Diskussion zu den durchgeführten Änderungen.

 

Herr Schwarz tritt um 19.47 Uhr hinzu.

 

Im Anschluss an die Diskussion stimmt ein Gemeindevertreter für Variante 1 und 6 Gemeindevertreter für die Einreichung von Variante 2.

 

 


Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe billigt die Planzeichnung des Vorentwurfes zur

    1. Änderung der Innenbereichssatzung in der Variante 2.

 

2. Die Begründung ist zu erstellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der

    Träger öffentlicher Belange sind gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 einzuleiten.

 

3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Vorentwurfes zur 1. Änderung der

    Innenbereichssatzung ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

7

7

6

1

0

0

 


  Beschluss: 07.12.2021 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Termin 21.12.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 21.12.2021 Status: (offen)
Auftrag: