Auszug - Erlass einer Satzung für den kommunalen Friedhof Niederfinow - Friedhofssatzung
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Die Gemeindevertreter diskutieren über die Satzung und über die zukünftige Nutzung des Friedhofes. Dabei kristallisiert sich heraus, dass ein Teilstück (östlicher Teil des Friedhofes, im Bereich der Trauerhalle) zukünftig umgestaltet werden soll.
Die Satzung ist wie folgt zu ändern:
Seite 6, § 14 (1): aus 30 wird 25 Nutzungsjahre Seite 8, § 15 (2): aus 30 wird 20 Nutzungsjahre Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Satzung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Niederfinow gemäß Anlage 1. Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass Nutzungsrechtsvergaben nach der hier verabschiedeten Satzung künftig nur im östlichen Teil des Friedhofes im Bereich der Trauerhalle erfolgen. Die freigewordenen Bereiche im westlichen Teil sollen künftig für andere Bestattungsarten zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis
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