Auszug - Nachtrag Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:20
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen oder vor Ort ein Testnachweis (Schnelltest) zu erbringen. Planen Sie ggf. mehr Zeit ein. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar
CH-083/2021 Nachtrag Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Landfrauenverein Serwest e.V. beantragt 1.000,00 Euro für das geplante Dorffest. Um eine gerechte Aufteilung der Mittel zu gewährleisten (auch hinsichtlich weiterer Anträge durch Vereine), ist eine Überarbeitung der Anforderungen des Ortsteilbudgets sowie eine einheitliche Regelung für Dorffeste notwendig. Die Vereinsförderrichtlinie und der Umgang mit dem Ortsteilbudget soll künftig im Einklang stehen und Doppelförderungen somit ausgeschlossen werden. Herr Polster vertritt die Meinung, dass ausschließlich die Veranstalter gefördert werden sollten. Herr Buse erkennt hier ebenfalls eine Doppelförderung. Herr Riebe vertritt die Meinung, dass dem Antrag aufgrund Satzung stattzugeben ist. Der Ausschuss positioniert sich dahingehend, dass die Vorlage überarbeitet werden muss und Regelungen zum Vereinszweck erforderlich sind.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin die Aufhebung des Sperrvermerkes für die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € und den Verein entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben zu unterstützen.