Auszug - Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung für das Sanierungsgebiet "Stadtkern Oderberg"
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Herr Matthes bekräftigt, dass der Beschluss notwendig ist, um die weiteren Baumaßnahmen, insbesondere auf dem Schulhof, voranzubringen.
Herr Brandenburg erinnert daran, dass mit der Erneuerung der „Opitz-Gasse“ auch die Gasse neben den Häusern „Berliner Straße“ Nr. 22 und 23 erneuert werden sollte. Zum damaligen Zeitpunkt sollte die Erneuerung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Es wird um Mitteilung zum aktuellen Stand gebeten.
Da zum Beschlussvorschlag keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende diesen vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der zum Zeitpunkt des Beschlusses jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Oderberg“ bis zum 31.12.2023.
Abstimmungsergebnis
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