Auszug - Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in der Grundschule Oderberg
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Herr Matthes erläutert, dass bei der Berechnung der Gebühren für die Mittagsverpflegung zwischen Schulkindern, die den Hort besuchen, und Schulkindern, die nicht den Hort besuchen, unterschieden wird. Die Verpflegung für Hortkinder wird nach dem Kita-Gesetz berechnet. Hierbei wird der Wert nach den durchschnittlichen häuslichen Kosten ermittelt. Dieser liegt ab 01.01. bei 2,17 EUR. Bei Kindern, die nicht den Hort besuchen, müsste der tatsächlich vom Caterer vorgegebene Preis angesetzt werden. Die Gleichbehandlung sollte unabhängig vom Caterer gegeben sein. Derzeit besuchen ca. 100 Kinder die Schule Oderberg. Ca. 50 Kinder davon besuchen auch den Hort.
Die Vorsitzende liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die „Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in der Grundschule Oderberg“ entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis
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