Auszug - Errichtung Spielplatz Serwest - Grundsatzbeschluss -
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Riebe bittet in Erfahrung zu bringen, ob es sich um eine Erneuerung, Ergänzung oder Errichtung des Spielplatzes handelt. Im kommenden Entwicklungsausschuss soll eine konkrete Darstellung erfolgen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf dem Grundstück der Gemeinde Chorin: Gemarkung Serwest, Flur 3, Flurstück 360 einen Spielplatz zu errichten. Der Amtsdirektor wird beauftragt einen Förderantrag zur Umsetzung von investiven Maßnahmen beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) zu stellen und die notwendigen Mittel aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |