Auszug - Nachtrag Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: „Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
CH-083/2021 Nachtrag Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Buse: Der Finanzausschuss hat sich mit dem Antrag des Landfrauenvereins beschäftigt, in dem es eigentlich um eine Bezuschussung des Dorffestes in Serwest geht. Das führte zu einer Diskussion um die Begrifflichkeit. Die Folge einer Zustimmung wäre, dass, wenn das Geld in der Gemeinde knapp wird, über diesen Weg die Dorffeste finanziert werden.

 

Herr Polster: Es gibt keine Empfehlung des Finanzausschusses. Der Betrag könnte aus dem Ortsteilbudget finanziert werden. Die Entscheidung soll die Gemeindevertretung treffen. Daraus resultiert ein Auftrag an die Verwaltung, die Haushaltsstelle zu prüfen und zeitnah die Rahmenbedingungen für die Vereinsförderung zu modifizieren und die Richtlinie neu zu fassen.

 

Herr Matthes: Die Richtlinie zur Vereinsförderung ist anzupassen. Aus 2020 /2021 wurde ein Rest für 2022 gebildet. Aus den angesparten Mitteln könnte die Zahlung auf den Weg gebracht werden.

 

Herr Gesse: In den letzten zwei Jahren wurden alle Veranstaltungen zurückgestellt. Der Verein existiert 20 Jahre. Dieser hat sich auch in anderen Ortsteilen eingebracht und ist auch federführend in anderen Belangen.

 

Herr Krüger: Das Dorffest sollte über das Ortsteilbudget gefördert und finanziert werden. Die Bewilligung wäre praktisch eine Doppelförderung.

 

Herr Dr. Engel: Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass es keine Doppelförderung ist.

 

In der Diskussion werden weitere Argumente vorgetragen.

 

Herr Polster: In Konsequenz ist, die Anspruchsgrundlage eindeutiger zu fassen. Der Mittelübertrag macht die Sache einfacher.

 

Herr Müller: Die Vereine haben ja auch noch Sondermittel aus Sponsoring.

 

Herr Dr. Engel: Es sollte ein Vorbehalt vorgesehen werden, dass die Mittel nicht für das Dorffest verwendet werden dürfen,  sondern für einen anderen, einen Vereinszweck.

 

Herr Weise erhält Rederecht: Er fragt nach, ob die Mittel für konkrete Zwecke und nicht für allgemeine Dinge sind.

 

Herr Dr. Engel und Herr Matthes bestätigen dies. Der Nachweis für eine konkrete Maßnahmen ist zu erbringen.

 

Herr Buse fragt an, ob man den Beschluss zurückstellen und dem Verein Gelegenheit zur Begründung geben kann?

 

Es wird kein Antrag gestellt.

 

 

 

Herr Dr. Engel bringt den wie folgt geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Änderung:

Die Mittel werden unter dem Vorbehalt bewilligt, dass der Landfrauenverein das Folgende erklärt:

Die beantragten Mittel werden nicht für ein Dorffest in Serwest, sondern für einen anderen satzungsgemäßen Vereinszweck verwendet. Dieser Verwendungszweck ist in dieser Erklärung anzugeben.

Der Bewilligungsbescheid ist durch die Amtsverwaltung erst zu erstellen, wenn diese Erklärung vorliegt und der Zweck tatsächlich mit der Satzung des Vereins übereinstimmt. Der Finanzausschuss ist darüber zu informieren.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin die Aufhebung des Sperrvermerkes für die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € und den Verein entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben zu unterstützen.

 

Die Mittel werden unter dem Vorbehalt bewilligt, dass der Landfrauenverein das Folgende erklärt:

Die beantragten Mittel werden nicht für ein Dorffest in Serwest, sondern für einen anderen satzungsgemäßen Vereinszweck verwendet. Dieser Verwendungszweck ist in dieser Erklärung anzugeben.

Der Bewilligungsbescheid ist durch die Amtsverwaltung erst zu erstellen, wenn diese Erklärung vorliegt und der Zweck tatsächlich mit der Satzung des Vereins übereinstimmt. Der Finanzausschuss ist darüber zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0