Auszug - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/12-C "Revitalisierung der Ragöser Mühle" Gemeinde Chorin OT Sandkrug
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Frau Müssig vom Ingenieurbüro für Bauplaung Eberswalde (ibe) wird das Wort erteilt. Sie schlägt vor, über abzuwägende Stellungnahmen TöB einzeln abzustimmen, über identische Einwände/Bedenken (Einzelpersonen) 1 Abstimmung für alle gilt.
Abstimmungsergebnisse siehe Beschlussvorlage.
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Beschluss: 1.Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bürger, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Auf der Basis der Abwägung sind die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zu erarbeiten.
4. Die Entwürfe des VBP, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlciher Belange sind §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des VBP gem. §3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
(Herr Hildebrand hatte den Raum verlassen) |
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