Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Matthes erklärt, dass für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen bisher kein Schulbezirk festgelegt wurde, so dass hier rechtliche Klarheit herzustellen ist, die nunmehr auch durch die Rechtsaufsicht des Landkreises Barnim eingefordert wird. Schulpflichtige Kinder aus der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen besuchen bisher sowohl die Grundschule in Oderberg als auch die Grundschule in Angermünde. Die Regelung des Schulbezirkes hätte keine Auswirkungen auf die bestehende Beschulung der Kinder. Jeder Grundschüler kann seine bisherige Grundschule weiterbesuchen. Allerdings gibt es im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen (Sekundarbereich) bei der Einschulung in die Grundschule (Primarbereich) kein uneingeschränktes Wahlrecht. Hier ist künftig bei der Einschulung die Festlegung zur örtlich zuständigen Schule aus der Schulbezirksatzung verbindlich. Die Kinder der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen gehen über viele Jahre bereits in die Grundschule Angermünde als auch in die Grundschule Oderberg. An dieser Verfahrensweise soll auch nichts geändert werden. Wie bisher auch, muss also problemlos der Weg für die einzuschulenden Kinder nach Oderberg oder Angermünde geebnet werden. Um dies sicherzustellen hat das Schulamt schriftlich versichert, dass trotz einer bestehenden Schulbezirksregelung einer Einschulung in die nichtzuständige Schule nichts im Wege steht. Der Amtsdirektor erklärt, es wurde Kontakt mit den Schulleiterinnen aus Oderberg und Angermünde aufgenommen und bedankt sich, dass sie der Einladung nachgekommen sind.
Die Schulleiterin Frau Madlen von Cysewski stellt sich und die Oderberger Grundschule vor. Sie gibt einen ausführlichen Gesamtüberblick von ihrer Schule.
Die Schulleiterin Frau Cornelia Genth beginnt ihre Ausführung mit den Worten, dass es natürlich keinerlei Konkurrenzdenken zwischen den Schulen gibt. Die Angermünder Grundschule ist im Vergleich zur Oderberger Grundschule kapazitätsmäßig viel größer.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung bedankt sich bei den Schulleiterinnen, verließt die Beschlussvorlage und führt die Abstimmung durch.
Die GV stellt auf Grund der Mehrheitsverhältnisse fest, dass eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Oderberg nicht in Frage kommt (2 ja-Stimmen, 5 nein-Stimmen).
Frau von Cysewski stellt den Antrag die Beschlussfassung dahingehend abzuändern: dass stattdessen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Angermünde abgeschlossen wird und führt erneut die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen an die Stadt Angermünde entsprechend der Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |