Auszug - Vereinsförderung: Antrag des Landfrauenverein Serwest e.V. auf Übertragung der bewilligten Mittel in das Haushaltsjahr 2022
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In der Diskussion wird klargestellt, dass es sich hier um die Beantragung der Übertragung der Mittel aus 2021 nach 2022 geht. Der Beschluss CH-083/2021 vom 27.01.2022 bezog sich auf die Bewilligung der Mittel für 2022. Er wurde mit einem Sperrvermerk versehen, der nur entfernt werden darf, wenn eine andere Mittelverwendung, als für das Dorffest nachgewiesen wird.
Herr Matthes: Die Verwaltung ist beauftragt, die Vereinsförderrichtlinie neu zu fassen.
Herr Krüger: In der letzten Sitzung wurden mehr oder weniger 1.000 EUR genehmigt. Wir Ortsvorsteher mussten 2021 die Budgets auf „Null“ bringen, weil die Haushaltslage prekär ist. Bei kritischer Sicht haben sie jetzt 2022 2.000 EUR zur Verfügung.
Frau Kruppke: Die Mittel kommen dem Ort zugute. Sie wurden bereits genehmigt.
Herr R. Riebe: Die Mittel waren generell im HH 2021 eingeplant und bewilligt.
Herr Dr. Conrad: Die Gelder konnten wegen Corona nicht verwendet werden. Das war eine besondere Situation. Der Vergleich zum Ortsteilbudget hinkt etwas. Feiern sind gemeinschaftsfördernd. Er spricht sich für den Antrag aus.
Herr Horst: Es gibt einmal die Zuschüsse an die Vereine und die garantierte Auszahlung an die Orte selbst und unterstützt den Vorschlag von Dr. Conrad wegen der besonderen Situation.
Herr Horst bringt den Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Übertragung der dem Landfrauenverein Serwest e.V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.000,00 EUR in das Haushaltsjahr 2022. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis
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