Auszug - Umwidmung von Haushaltsmitteln und Übertragung in das Haushaltsjahr 2022

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: „Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
CH-097/2021 Umwidmung von Haushaltsmitteln und Übertragung in das Haushaltsjahr 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Horst: Ausschlaggebend ist, dass ein gangbarer Vorschlag unterbreitet wurde. Dafür dankt er der Verwaltung.

 

Herr Polster: So wurde eine Möglichkeit der Absicherung der Maßnahmen gefunden. Der Entwicklungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Herr Horst verliest die Beschlussvorlage und bringt diese zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Umwidmung der finanziellen Mittel in Höhe von 15.700,- € zur Ertüchtigung des öffentlichen Spielplatzes im Ortsteil Serwest sowie die Übertragung der finanziellen Mittel in das Haushaltsjahr 2022. Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden ordentlichen Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0