Auszug - Neuregelung der Umsatzsteuer für Kommunen - Umsetzung zum 01.01.2023

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.2
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-027/2022 IV Neuregelung der Umsatzsteuer für Kommunen - Umsetzung zum 01.01.2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht stellt im Rahmen einer Präsentation die wichtigsten Eckdaten zur Umsatzsteuerreform vor. Der Vortrag steht als Anlage zur Informationsvorlage AA-027/2022 IV zur Verfügung.

 

Sie erläutert, dass sich für die Kommunen im Hintergrund sehr viel ändert. Bei vielen Tätigkeiten der Kommunen besteht zwar keine Steuerpflicht, aber eine Erklärungspflicht. Als Beispiele werden Urnengemeinschaften auf den Friedhöfen und die Vermietung des Ratssaales angeführt. Die Umsatzsteuerreform könnte jedoch auch positive Aspekte hervorbringen, wie z. B. einen Vorsteuerabzug bei Bauvorhaben.

 

Auf Nachfrage von Frau Köppen teilt Frau Hecht mit, dass Kitas steuerbefreit sind.

 

Frau Fürst erkundigt sich nach den Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Frau Hecht erklärt, dass sich diese in Grenzen halten. Problematisch könnten z. B. der Baubetriebshof und interkommunales Zusammenarbeiten werden.

 

Herr Marschner fragt nach, ob die Kämmerei dies auch in den Gemeindevertretungen erläutert. Frau Hecht verweist auf die Finanzverwaltung des Landes, in deren Zuständigkeit das Informationsmanagement liegt.