Auszug - Genehmigung eines überplanmäßiges Aufwandes - Schulkostenbeiträge nach § 116 i.V.m. § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes
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Die Vorsitzende der Gemeindevertretung verließt die Beschlussvorlage und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt im Zusammenhang mit dem an die Stadt Angermünde für die Schuljahre 2020/2021 (II. Schulhalbjahr) und 2021/2022 (I. Schulhalbjahr) im Haushaltsjahr 2021 zu zahlenden Kostenausgleich einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 13.550 EUR. Abstimmungsergebnis
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