Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Niederfinow für das Haushaltsjahr 2015
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für Bushaltestellen sollen statt 15 T€ nur 12 T€ als Haushaltsansatz eingestellt werden. Entsprechend ist die Refinanzierung anzupassen. Im Bereich Straßenbeleuchtung/Leuchten sollen max. 15 T€ in Ansatz gebracht werden (9 T€ für Unterhaltung und 5 T€ für neue Leuchten). Im Bereich Friedhöfe soll perspektivisch eine Aufwandsreduzierung erfolgen. An den Erträgen soll vorerst im Interesse der Bürger nichts verändert werden. Für die Parkplatzentwicklung wurden 20 T€ in Ansatz gebracht. Benötigt werden 10 T€. Die freien Mittel dienen dann der Deckung: 5 T€ Personalkosten „Tourismusentwicklung“ 4 T€ Ankauf Grundstück Bahnhof 1 T€ Mehrgenerationenplatz Dieser Bedarf war der Kämmerin so nicht bekannt. Der Ansatz für den Erwerb des Bahngrundstückes soll 4 T€, der Ansatz für Beratung und Supervision soll 2 T€ betragen. Für die Fördermaßnahme Obstbäume sollten nach Möglichkeit 1 T€ bereitgestellt werden. Auch sollten 0,5 T€ für die Schimmelbekämpfung in der Turnhalle in Ansatz gebracht werden. Der HAR für die Trauerhalle ist zu bilden. Für den Erwerb und die Vorplanung der Fördermaßnahme Dorfgemeinschaftshaus (LAG) sind 35,5 T€ angesetzt. Mit der LAG wurde abgestimmt, dass in 2015 nur eine Erklärung der Gemeinde zur Bereitstellung des Eigenanteils abgegeben werden kann. Die Darstellung der gesamten Fördermaßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2016 ff.. Für die Planung der Choriner Straße fehlen 1 T€.
2016 wünschen sich die Gemeindevertreter einen Kostenstellenvergleich.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 150.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden zwar verabschiedet, aber nicht bekannt gemacht. Vgl. NI-029/2015 (Aufhebung des Beschlusses NI-014/2015). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |