Auszug - Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Hüttenweg Süd" OT Chorin
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Herr Horst schlägt hierbei wegen der gleichen Situation das gleiche Verfahren (Rückstellung) vor. Herr Dr. Conrad bemängelt im Sachverhalt der Beschlussvorlage (BV), Abschnitt „Anlass und Erfordernis der Planung“ den Satz 2 und bezeichnet ihn als Quatsch. Frau Wähner: die Gemeinde sollte sich für kommunale Zwecke Richtlinien für den Zuzug neuer Einwohner setzen. Herr Böhm fragt, ob die Gemeinde diese Fläche mit „Bauzwang“ belegen könne. Herr Horst merkt an, dass die Gemeinde in gesellschafts-kultureller Hinsicht keine Vorteile aus diesem Zuzug von Menschen haben wird. Herr Matthes macht den monetären Vorteil (Landes-Schlüsselzuweisungen) des Zuzuges für die Gemeinde deutlich. Herr Polster schlägt für diese BV die gleiche Beratungsfolge wie beim vorherigen Beschluss vor.
Somit wird auch dieser Beschluss zurückgestellt und an die Sitzung des EA am 04.052022 unter Teilnahme des Choriner OB verwiesen. |
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