Auszug - Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Klostersteig" OT Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 28.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-023/2022 Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Klostersteig" OT Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Kruppke fragt an, ob dieser Beschluss im EA beraten wurde.

Frau Lüdecke dazu: die konkreten Vorstellungen und Vorhaben wird der Investor in der Sitzung am 04.05.2022 dem EA vorstellen. Sie erläutert gleichzeitig das baurechtliche Verfahren.

 

Auf die Nachfrage von Herrn R. Riebe macht sie deutlich, dass es bei der heutigen Beschlussfassung lediglich um eine Willensbekundung der GV geht, über den danach folgenden B.-Planentwurf entscheidet die GVS später.

 

Herr Dr. Conrad wirft ein, dass es für die GV wichtig ist, zu erfahren, was genau dort passieren soll.

 

Frau Wähner stellt klar, dass sie sich heute der Stimme enthalten wird, wenn das Projekt noch nicht im Ortsbeirat (OB) Chorin beraten wurde. Herr Buse schließt sich dem an.

 

Herr Matthes zitiert aus § 46 der Bbg. Kommunalverfassung die Anhörungstatbestände für den Ortsbeirat und stellt fest, dass dieser Beschluss dem OB nicht vorgelegt werden muss.

 

Herr R. Riebe plädiert für eine Zurückweisung der Beschlussvorlage in die nächste Sitzung des EA.

Herr Matthes schlägt vor, dass sich die Sitzung des EA am 04.05.2022 unter Teilnahme des Choriner OB damit befasst.

 

Somit wird der Beschluss zurückgestellt.