Auszug - Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 9.4
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 02.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-001/2022 Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Winter übergibt das Wort an Herrn Schellhase.

 

Herr Schellhase informiert zum Sachverhalt und erklärt, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Bescheide für 2020 erhoben werden. Mit der Aufarbeitung geht es gut voran. Ab 2021 hat sich die Umlagen Grundlage durch den Landesgesetzgeber geändert. Dadurch soll gerechter abgerechnet werden, nicht nur nach Fläche, sondern nach 3 verschiedenen Vorteilsgebietstypen:

  • Siedlungsbereich
  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft

 

Vorher gab es viele Auseinandersetzungen vor Gericht. Jetzt ist es gerechter, nun werden die Waldbesitzer zu einem geringeren Betrag herangezogen, als beispielsweise im Siedlungsbereich.

In der Vorlage / Anlage sind die Vorteilsgebietstypen aufgeführt. In der Vergangenheit wurde von einigen Bürgern bemängelt, dass beispielsweise Bescheide mit Beträgen von 0,44 Cent ausgestellt wurden. Das Oberverwaltungsgericht meinte dazu, dass es zulässig ist, eine Bagatellgrenze zu setzen, um die Abgabenpflicht etwas sinnvoller zu gestalten. In der neuen Satzung ist erstmals eine Geringfügigkeitsgrenze enthalten um Kleinbeträge rauszufiltern. Im Beschlussvorschlag wurde 1,50 EUR oder 1,00 EUR aufgeführt. Insgesamt muss die Gemeinde 12.000 EUR an den Wasser- und Bodenverband zahlen. Bei einer Kappungsgrenze von 1,00 EUR hätte man eine Mindereinnahme von knapp 2000 EUR, was an der Gemeinde hängen bleibt. Außerdem kann bestimmt werden, dass der Umlagebescheid für die Folgejahre bestand hat. Es werden daher nur noch bei Änderungen neue Bescheide verschickt.

 

Der Ausschuss tauscht sich dazu aus.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung mit 1,00 EUR zu beschließen.