Auszug - Gasse zwischen Oberkietz (14/15) und Gartenstraße als Gehweg
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Der Amtsdirektor weist darauf hin, dass es sich offenkundig nicht um eine Straße handelt.
Frau Hähnel schlägt vor, mittig in der Gasse ein Geländer zwischen Treppe und Rampe anzubringen. Dieses sollte mindestens über die Länge der Treppenstufen reichen. So kann man einerseits der Verkehrssicherung nachkommen und andererseits das Durchfahren mit einem Quad verhindern.
Herr Brandenburg begrüßt diesen Vorschlag und regt an den Handlauf bis zum Beginn der Schräge zu verlängern, um auch älteren Menschen Hilfestellung zu geben. Die Stadtverordneten einigen sich darauf, den Beschluss um Variante 3 zu erweitern und bitten vorab über die entstehenden Kosten zu informieren.
Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt zu jeder Variante die Abstimmung durch: Variante 1: ja 0 / nein 9 Variante 2: ja 0 / nein 9
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Ausweisung der Gasse zwischen „Oberkietz (14/15) und Gartenstraße“ als Gehweg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Umsetzung der
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Durch den Baubetriebshof wurde ein entsprechendes Geländer montiert. Nach Rückmeldung durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim erfolgte ein Anstricht in der Farbe Eisengrau (RAL 7011) am 09.04.2024. |
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