Auszug - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug
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Die Beschlussvorlage kommt ohne Diskussion zur Abstimmung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstück 110. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durch-führungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
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