Auszug - Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Hüttenweg Süd" OT Chorin
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Herr Winkelmann übergibt das Wort an den Ortsvorsteher, Herrn Buse, der das Ergebnis der Behandlung im Ortsbeirat zusammenfasst. Eine Wohnbebauung mit Einflussnahme auf die Geschosszahl (1 ½) wird befürwortet.
Frau Lüdecke verweist auf die Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und macht klar, dass die Geschosszahl für ein Wohnhaus mit 1 Geschoss + Dachgeschoss nicht mehr 1 ½ sondern 2 beträgt wie auch für eine Stadtvilla. Sie betont, dass die Geschosszahl in den Festsetzungen festgelegt werden kann.
Herr Buse bringt noch einmal zum Ausdruck, dass Bauen an der Stelle gewünscht wird, aber keine „Villen“ gewünscht werden.
Frau Lüdecke erläutert, dass im Bebauungsplan Festlegungen wie Art der Bebauung … Mischbebauung … Geschosszahl … Dachneigung usw. getroffen werden mit Augenmerk auf die bereits vorhandene Bebauung.
Herr Buse gibt zum Ausdruck, dass sich die Bebauung dem dörflichen Charakter anpassen muss.
Frau Lüdecke informiert darüber, dass Parzellen an Familien aus der näheren Umgebung (Britz + Eberswalde) bereits verkauft sind.
Es wird diskutiert.
Herr Wrensch merkt an, dass auf Grund der Abschüssigkeit des Geländes die Geschossigkeit be- bzw. überdacht werden sollte, weil bei eingeschossigen Gebäuden auf das Dach geguckt wird. Frau Lüdecke weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass im „Hüttenweg“ auch dreigeschossig gebaut wurde.
Herr Horst meldet sich zu Wort und verweist auf den FNP. Kleingewerbe sollte auch mit berücksichtigt werden und nicht nur ausschließlich Wohnbebauung. Frau Lüdecke erläutert, dass laut Aufstellungsbeschluss Wohnbebauung ausgewiesen ist und nicht störendes Gewerbe möglich ist.
Es wird noch weiter diskutiert.
Die Ausschussmitglieder empfehlen mit 3/3 Stimmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zuzustimmen. |
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