Auszug - Ersatzneubau einer elektronischen Sirene für den Standort OT Brodowin, Brodowiner Dorfstr. 9
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Der Amtsdirektor fasst den Sachverhalt der Vorlage kurz zusammen. Herr Großebokermann kritisiert, dass eine funktionstüchtige Sirene abgebaut werden soll, obwohl den neuen Anwohnern der Standort der Sirene und auch die Duldungspflicht klar war. Selbst wenn das Amt die Kosten nicht selbst tragen muss, ist es zumindest eine Verschwendung von Steuergeldern, egal aus welchem Fördertopf das Geld letztendlich kommt.
In der Folge wird über den Sinn von Sirenen auf privaten Wohnhäusern diskutiert. Frau Hähnel ist der Meinung, dass bei einer Neuausstattung mit Sirenen diese nicht auf privaten Häusern angebracht werden sollten. Herr Winkels ergänzt, dass es in der Vergangenheit (z. B. in Britz) schon Gerichtsverfahren zu dieser Thematik gab und die privaten Kläger Recht bekamen, so dass eine Sirene umgesetzt werden musste. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufstellung einer Sirenenanlage für den Standort „Brodowiner Dorfstraße 9, Feuerwehrgerätehaus Brodowin“ sowie die Vergabe des Auftrages zur Demontage der alten Anlage am Standort „Brodowiner Dorfstraße 76“, die Installation und Inbetriebnahme einer neuen Sirenenanlage vom Typ ECI1200.
Abstimmungsergebnis
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